Von Kapitalerträgen leben: Was von 120.000 Euro Ertrag nach Steuern und Krankenversicherung wirklich übrig bleibt
Ein Vermögen, das 120.000 Euro im Jahr abwirft, ist noch kein Einkommen von 10.000 Euro netto im Monat. Steuern und Krankenversicherung nehmen sich je nach Quelle zwischen rund einem Viertel und knapp der Hälfte. Wer weiß, welche Quelle wie belastet wird, kann sein Ruhestandseinkommen deutlich effizienter zusammensetzen.
- Von 120.000 Euro Zinsen oder Dividenden bleiben privat nach Abgeltungsteuer rund 88.600 Euro, von 120.000 Euro Mietüberschuss bei Einzelveranlagung nur rund 78.600 Euro.
- Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen auch auf Kapitalerträge und Mieten Beiträge, 2026 bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro, im Rechenbeispiel rund 14.300 Euro im Jahr.
- Wer Anteile verkauft statt nur Erträge zu entnehmen, versteuert nur den Gewinnanteil: Bei 50 Prozent Gewinnanteil bleiben von 120.000 Euro Entnahme rund 104.400 Euro.
- Ein Mix aus 40.000 Euro Miete, 40.000 Euro Dividenden und 40.000 Euro Depotentnahme kostet im Beispiel rund 22.800 Euro Steuer, statt rund 41.400 Euro bei reiner Miete.
Die Rechnung klingt einfach: Ein Vermögen von rund 3,2 Millionen Euro, eine Entnahme von knapp 4 Prozent, und es stehen 120.000 Euro im Jahr zur Verfügung. In der Planung vieler Unternehmer endet die Überlegung an dieser Stelle. Im Ruhestand beginnt sie dort erst, denn 120.000 Euro Ertrag sind ein Bruttobetrag. Was davon auf dem Konto ankommt, hängt fast vollständig davon ab, aus welcher Quelle das Geld fließt.
Ein Unternehmen ist ein aktives System. Es verlangt Führung, Entscheidungen und Ihre Anwesenheit. Vermögen soll ein passives System sein, das Sie trägt, wenn Sie nicht mehr arbeiten. Dieses passive System wird aber nach eigenen Regeln besteuert, und die Krankenversicherung greift bei vielen Unternehmern zusätzlich zu. Dieser Beitrag rechnet durch, was von 120.000 Euro je nach Quelle bleibt, und zeigt, warum die Zusammensetzung mehr bewirkt als ein Prozentpunkt Rendite.
Kann man von Kapitalerträgen leben, und wie viel bleibt netto?
Ja, wenn das Vermögen groß genug ist und die Quellen passend kombiniert sind. Von 120.000 Euro Ertrag bleiben privat nach Steuern je nach Quelle rund 78.600 bis 104.400 Euro. Zinsen und Dividenden tragen die Abgeltungsteuer, Mieten den persönlichen Steuersatz. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen zusätzlich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
| Quelle | Steuer, gerundet | Netto vor Krankenversicherung | Was greift |
|---|---|---|---|
| Zinsen und Aktiendividenden | rund 31.400 € | rund 88.600 € | Abgeltungsteuer mit Soli 26,375 %, Sparer-Pauschbetrag 1.000 € |
| Ausschüttungen von Aktienfonds | rund 21.900 € | rund 98.100 € | Teilfreistellung 30 %, Rest mit Abgeltungsteuer |
| Mietüberschuss nach Werbungskosten | rund 41.400 € | rund 78.600 € | Persönlicher Steuersatz, hier im Schnitt rund 34,5 % |
| Ausschüttung aus der Holding, Ertrag dort aus Kursgewinnen mit Aktien | rund 32.700 € auf beiden Ebenen | rund 87.300 € | Rund 1,5 % in der Holding, danach Abgeltungsteuer |
| Verkauf von Depotanteilen, Gewinnanteil 50 % | rund 15.600 € | rund 104.400 € | Nur der Gewinnanteil ist steuerpflichtig |
Die Werte sind vereinfacht gerechnet, ohne Kirchensteuer und mit dem Einkommensteuertarif 2026. Die Spanne zwischen schlechtester und bester Zeile beträgt rund 26.000 Euro im Jahr, bei identischem Bruttobetrag. Über einen Ruhestand von 25 Jahren ist das ein sechsstelliger Unterschied, allein durch die Quelle, aus der das Geld fließt.
Für die Planung folgt daraus eine wichtige Präzisierung. Die bekannte Grundrechnung, mit der sich ein Zielvermögen berechnen lässt, setzt 120.000 Euro Entnahme pro Jahr an. Ob daraus 10.000 Euro netto im Monat werden, entscheidet die Zusammensetzung. Wer das Wunscheinkommen streng netto meint, braucht entweder eine effizientere Mischung der Quellen oder ein entsprechend höheres Vermögen.
Wie werden Zinsen, Dividenden und Mieten im Ruhestand besteuert?
Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus privatem Vermögen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro. Für Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Mieteinkünfte werden dagegen mit dem persönlichen, progressiven Einkommensteuersatz besteuert, der bei hohen Einkünften bis 42 oder 45 Prozent reicht.
Der Unterschied zwischen beiden Systemen erklärt die Tabelle. Die Abgeltungsteuer ist ein fester Satz, gleich ob Sie 10.000 oder 200.000 Euro Kapitalerträge haben. Die Einkommensteuer auf Mieten steigt mit jedem Euro. Die ersten Euro sind durch den Grundfreibetrag steuerfrei, im mittleren Bereich liegt der Satz deutlich unter 25 Prozent, erst bei hohen Mieteinkünften steigt die Durchschnittsbelastung darüber. Wer seinen gesamten Ruhestand aus Mieten bestreitet, zahlt deshalb am meisten. Wer moderate Mieteinkünfte mit Kapitalerträgen kombiniert, nutzt die niedrigen Stufen des Tarifs und den festen Satz zugleich.
Zwei Einzelheiten verschieben das Bild. Erstens kann auf Antrag die Günstigerprüfung beantragt werden: Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent, werden Kapitalerträge mit diesem niedrigeren Satz besteuert. Das betrifft eher Haushalte mit geringen übrigen Einkünften. Zweitens zählt bei Ehepaaren die Zusammenveranlagung. Für 120.000 Euro Mietüberschuss sinkt die Steuer mit Splittingtarif im Beispiel von rund 41.400 auf rund 28.500 Euro. Die Abgeltungsteuer ändert sich dagegen kaum, nur der Sparer-Pauschbetrag verdoppelt sich auf 2.000 Euro.
Bei Mietobjekten ist außerdem zu beachten, dass der steuerpflichtige Überschuss nach Abschreibung, Zinsen und Instandhaltung oft deutlich unter den Mieteinnahmen liegt. Ob Immobilien besser privat oder in einer Gesellschaft gehalten werden, hängt an Haltedauer und Verkaufsabsicht. Die Abwägung beschreibt der Vergleich Immobilien privat oder in der GmbH.
Was kostet die Krankenversicherung, wenn man von Kapitalerträgen lebt?
Das hängt vom Versicherungsstatus ab. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen Beiträge auf alle Einnahmen, also auch auf Zinsen, Dividenden und Mieten, 2026 bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro im Jahr. Bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag sind das mit Pflegeversicherung rund 14.300 Euro jährlich. Privat Versicherte zahlen einen einkommensunabhängigen Beitrag.
Viele Unternehmer sind freiwillig gesetzlich versichert, weil sie nie versicherungspflichtig waren oder sich bewusst gegen die private Krankenversicherung entschieden haben. Für sie gilt: Die Kasse bemisst den Beitrag nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Kapitalerträge und Mieten zählen als sonstige Einnahmen mit. Ein pflichtversicherter Arbeitnehmer zahlt auf dieselben Erträge keine Beiträge, ebenso wenig ein Rentner, der in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert ist. Deren Voraussetzungen erfüllen Selbstständige mit langer freiwilliger oder privater Versicherungszeit allerdings häufig nicht.
Werte für 2026 laut Bundesgesundheitsministerium und Krankenkassen. Der Zusatzbeitrag ist kassenindividuell, Kinderlose zahlen in der Pflegeversicherung einen Zuschlag. Die Beiträge sind steuerlich teilweise als Vorsorgeaufwendungen abziehbar, das ist hier nicht berücksichtigt.
Für die Planung hat die Grenze eine klare Folge. Oberhalb von 69.750 Euro beitragspflichtigen Einnahmen steigt der Beitrag nicht weiter. Bei einem Ruhestandseinkommen von 120.000 Euro ist die Krankenversicherung damit ein fester Block von rund 14.300 Euro, der in fast jeder Zeile der Tabelle zusätzlich abgeht. Beim Anteilsverkauf zählt nur der Gewinnanteil von 60.000 Euro als Einnahme, dort sind es rund 12.300 Euro. Aus rund 88.600 Euro netto werden bei Dividenden so rund 74.300 Euro. Wer privat versichert ist, zahlt einen Beitrag, der vom Einkommen unabhängig ist und mit dem Alter je nach Tarif steigen kann. Welcher Status günstiger ist, lässt sich nur mit einer Prognose über Jahrzehnte beantworten, und ein Wechsel ist im Alter oft nicht mehr möglich.
Von Dividenden leben oder Anteile verkaufen?
Steuerlich ist der Verkauf von Anteilen oft günstiger als eine reine Dividendenstrategie. Bei einer Dividende ist der gesamte Betrag steuerpflichtiger Ertrag. Beim Verkauf ist nur der Gewinnanteil steuerpflichtig, der Teil, der eingesetztes Kapital zurückführt, bleibt steuerfrei. Bei 50 Prozent Gewinnanteil bleiben von 120.000 Euro Entnahme rund 104.400 Euro.
Die Vorstellung, nur von Dividenden zu leben und das Kapital nie anzutasten, ist psychologisch verständlich. Sie fühlt sich sicher an, weil der Depotbestand unangetastet bleibt. Wirtschaftlich ist eine Dividende aber kein zusätzlicher Ertrag: Der Kurs sinkt rechnerisch um den ausgeschütteten Betrag. Wer stattdessen gezielt Anteile verkauft, kann Höhe und Zeitpunkt der Steuer besser steuern. Je länger die Anteile gehalten wurden, desto höher ist allerdings in der Regel der Gewinnanteil und desto kleiner wird dieser Vorteil.
Eine reine Dividendenstrategie verengt zudem die Anlage. Sie führt zu einem Portfolio aus wenigen ausschüttungsstarken Branchen und lässt Unternehmen außen vor, die ihre Gewinne reinvestieren. Für Unternehmer, deren größtes Einzelrisiko ohnehin ein Betrieb ist, ist breite Streuung meist wichtiger als eine hohe laufende Ausschüttung. Mit welcher Rate Sie das Vermögen dabei tatsächlich belasten dürfen, behandelt der Beitrag zur realistischen Rendite und Entnahmerate.
Ein Unternehmen ist ein aktives System, Vermögen ein passives. Aber auch das passive System braucht einen Plan dafür, in welcher Reihenfolge und aus welcher Quelle es Sie bezahlt.
Welche Rolle spielt die Holding beim Leben von Kapitalerträgen?
Eine Holding verschiebt die Steuer zeitlich. Kursgewinne aus Aktien werden dort mit rund 1,5 Prozent belastet, die Ausschüttung an Sie privat löst dann Abgeltungsteuer aus. Im Ruhestand ist die Holding deshalb vor allem ein Steuerventil: Sie entscheiden, wie viel Sie in einem Jahr herausnehmen, und der Rest arbeitet ungeschmälert weiter.
Wer über Jahre Kapital in einer Holding aufgebaut hat, steht im Ruhestand vor einer neuen Frage. Das Vermögen liegt in der Gesellschaft, das Einkommen wird privat gebraucht. Jede Ausschüttung ist auf der privaten Ebene steuerpflichtig, in der Regel mit Abgeltungsteuer. Bei einer Beteiligung von mindestens 25 Prozent kann auf Antrag das Teileinkünfteverfahren gewählt werden, das je nach übrigen Einkünften günstiger oder ungünstiger ist. Was in der Holding nicht ausgeschüttet wird, bleibt investiert. Genau darin liegt der Vorteil: Die Steuer fällt nur auf den Betrag an, den Sie tatsächlich ausgeben.
Die Holding selbst verursacht laufende Kosten für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen. Diese Kosten fallen im Ruhestand weiter an, unabhängig von der Höhe der Ausschüttung. Zudem werden Zinsen und Streubesitzdividenden in der Gesellschaft mit rund 30 Prozent belastet, also höher als privat. Wie die Erträge in der Gesellschaft im Einzelnen besteuert werden, zeigt der Beitrag Wertpapiere in der GmbH und ihre Besteuerung.
Für den Ruhestand lohnt deshalb ein eigener Ausschüttungsplan: Welcher Betrag fließt jedes Jahr an Sie, zu welchem Termin, und welche Reserve bleibt in der Gesellschaft für schwache Börsenjahre? Wer diese Fragen vorab festlegt, vermeidet, dass in einem einzelnen Jahr zu viel ausgeschüttet und damit unnötig früh versteuert wird. Welche Wege es gibt, Geld aus einer Gesellschaft privat zu nutzen, und welche davon wirklich steuerfrei sind, beschreibt der Überblick Geld aus der GmbH entnehmen.
Wie stellt man ein Ruhestandseinkommen aus mehreren Quellen zusammen?
Indem jede Quelle dort eingesetzt wird, wo sie steuerlich am wenigsten kostet. Moderate Mieteinkünfte nutzen die niedrigen Stufen des Einkommensteuertarifs, Kapitalerträge den festen Satz der Abgeltungsteuer, Anteilsverkäufe die steuerfreie Rückführung von Kapital. Im Rechenbeispiel sinkt die Steuer auf 120.000 Euro so von rund 41.400 auf rund 22.800 Euro.
Vereinfachte Annahmen: Tarif 2026, ohne Kirchensteuer, ohne Vorsorgeaufwendungen und sonstige Abzüge, keine Teilfreistellung. Das Beispiel zeigt die Mechanik, es ist keine Steuerberechnung für den Einzelfall.
Der Unterschied von rund 18.600 Euro im Jahr entsteht ausschließlich durch die Zusammensetzung. Er ist kein Steuertrick, sondern die Folge davon, dass zwei Besteuerungssysteme nebeneinander bestehen und das progressive System seine niedrigen Stufen nur einmal je Person anbietet. Hinzu kommt ein zweiter Vorteil: Mehrere Quellen streuen auch das Risiko. Eine Mietflaute, eine Dividendenkürzung oder ein schwaches Börsenjahr treffen dann nur einen Teil des Einkommens.
Für die Planung bedeutet das, die Zusammensetzung nicht dem Zufall der Aufbauphase zu überlassen. Wer heute nur in Immobilien investiert, legt sich auf die am höchsten besteuerte Quelle fest. Wer nur ein Depot aufbaut, hat im Ruhestand keine Einkünfte, die die niedrigen Tarifstufen nutzen. Wie sich Vermögen in Schichten mit unterschiedlicher Aufgabe gliedert, beschreibt der Beitrag zur Anlagestrategie für Unternehmer.
- Ermitteln Sie, welcher Anteil Ihres künftigen Einkommens aus Mieten, Kapitalerträgen, Ausschüttungen und Renten stammen wird.
- Rechnen Sie je Quelle mit der Belastung nach Steuern, nicht mit dem Bruttoertrag.
- Setzen Sie die Krankenversicherung als festen Posten an, bei freiwillig gesetzlich Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- Legen Sie fest, aus welcher Quelle in einem schwachen Börsenjahr entnommen wird, damit Sie nicht zu niedrigen Kursen verkaufen müssen.
- Prüfen Sie, ob bei Ehepaaren beide Partner eigene Einkünfte und Pauschbeträge nutzen können.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer stellt sich zusätzlich die Frage, welche Vorsorgebausteine neben dem freien Vermögen laufen und wie diese im Alter besteuert werden. Eine Übersicht der Wege gibt der Beitrag zur Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer.
Häufige Fragen
Wie viel Kapital braucht man, um von Zinsen zu leben?
Bei angenommenen 3 Prozent Zinsen ergeben 4 Millionen Euro Kapital 120.000 Euro Zinsen im Jahr. Nach Abgeltungsteuer bleiben davon rund 88.600 Euro, bei freiwillig gesetzlich Versicherten nach Krankenversicherung rund 74.300 Euro. Hinzu kommt die Inflation, die den realen Wert des Kapitals jedes Jahr mindert, wenn alle Zinsen verbraucht werden. Ein reines Zinsvermögen ist deshalb eine besonders kapitalintensive Form, von Kapital zu leben.
Zahlen Rentner Krankenkassenbeiträge auf Kapitalerträge?
Das hängt vom Status ab. Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, zahlen auf Kapitalerträge und Mieten keine Beiträge. Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner zahlen dagegen auf alle Einnahmen Beiträge, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro im Jahr 2026. Privat Versicherte zahlen einen Beitrag, der nicht vom Einkommen abhängt. Welcher Status gilt, klärt die Krankenkasse.
Ist der Sparer-Pauschbetrag beim Leben von Kapitalerträgen relevant?
Er ist hilfreich, aber bei großen Vermögen kaum spürbar. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro im Jahr für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Bei 120.000 Euro Kapitalerträgen spart er rund 264 Euro Abgeltungsteuer. Wichtiger sind die Wahl der Quelle, die Teilfreistellung bei Aktienfonds und die Frage, ob Erträge entnommen oder Anteile verkauft werden.
Lohnt sich die Günstigerprüfung für Privatiers?
Nur, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Dann werden Kapitalerträge auf Antrag mit dem niedrigeren persönlichen Satz besteuert. Das betrifft vor allem Haushalte mit geringen übrigen Einkünften, etwa Ehepaare, deren Kapitalerträge im Splittingtarif niedrig belastet sind. Bei hohen Mieten oder Renten bringt sie meist nichts. Der Antrag gilt einheitlich für alle Kapitalerträge eines Jahres.
Was ist besser im Ruhestand: Mieteinnahmen oder Dividenden?
Steuerlich sind moderate Mieteinnahmen günstig, weil sie die niedrigen Stufen des Einkommensteuertarifs nutzen. Hohe Mieteinnahmen werden dagegen stärker belastet als Dividenden mit Abgeltungsteuer. Immobilien verlangen zudem Verwaltung und sind wenig liquide, Dividenden schwanken mit den Märkten. Für die meisten Unternehmer ist eine Kombination beider Quellen sinnvoller als die Entscheidung für nur eine.
Muss ich Krankenkassenbeiträge auf Ausschüttungen aus meiner Holding zahlen?
Wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind, in der Regel ja. Ausschüttungen sind Kapitalerträge und zählen zu den beitragspflichtigen Einnahmen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Wird in einem Jahr nicht ausgeschüttet, entstehen darauf auch keine Beiträge. Die Holding erlaubt damit eine gewisse Steuerung, ersetzt aber keine Prüfung des Versicherungsstatus mit der Krankenkasse oder einem Berater.


