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Steuern

Wertpapiere in der GmbH oder Holding: Wie Aktien, ETFs und Zinsen besteuert werden und wo der Vorteil wirklich liegt

Die Zahl fällt in fast jedem Unternehmergespräch: Aktiengewinne in der GmbH kosten rund 1,5 Prozent Steuer statt 25 Prozent. Das stimmt, aber nur für einen Teil der Erträge und nur auf der ersten von zwei Steuerebenen. Wer die Unterschiede kennt, kann den tatsächlichen Vorteil sauber beziffern.

Gläsernes Dachtragwerk aus Dreiecken.
Kurz gefasst
  • Gewinne aus dem Verkauf von Aktien bleiben in einer GmbH zu 95 Prozent steuerfrei, die effektive Belastung liegt bei rund 1,5 Prozent.
  • Dividenden aus Beteiligungen unter 10 Prozent, also aus fast jedem normalen Depot, und Zinsen werden in der GmbH voll mit rund 30 Prozent besteuert.
  • Beim Weg ins Privatvermögen fällt zusätzlich Abgeltungsteuer von rund 26,4 Prozent an: Der Vorteil ist ein Aufschub mit Zinseszins, keine Steuerfreiheit.
  • Im vereinfachten Rechenbeispiel werden aus 200.000 Euro Gewinn nach 15 Jahren über die Holding rund 327.600 Euro, privat rund 209.000 Euro.

Wenn Unternehmer über Kapitalanlage in der GmbH sprechen, fällt fast immer dieselbe Zahl: 1,5 Prozent. So hoch sei die Steuer auf Aktiengewinne in einer Kapitalgesellschaft, privat dagegen über 25 Prozent. Die Zahl ist richtig. Sie wird nur regelmäßig auf Erträge übertragen, für die sie nicht gilt, und sie beschreibt nur die erste von zwei Steuerebenen.

Daraus entstehen zwei gegensätzliche Fehler. Die einen legen jede freie Summe in der operativen GmbH an, weil sie dort angeblich steuerfrei sei, und wundern sich später über die Steuerlast auf Dividenden und Zinsen. Die anderen lassen die Möglichkeit ganz ungenutzt, weil ihnen die Konstruktion zu kompliziert erscheint. Beide verschenken Geld. Dieser Beitrag ordnet die Erträge sauber ein und rechnet den Vorteil über 15 Jahre durch.

Wie werden Wertpapiere in der GmbH besteuert?

Eine GmbH versteuert Kapitalerträge nicht einheitlich. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien bleiben zu 95 Prozent steuerfrei, effektiv fallen rund 1,5 Prozent an. Dividenden aus Beteiligungen unter 10 Prozent und Zinsen werden dagegen voll mit rund 30 Prozent besteuert. Aktienfonds und ETFs liegen dazwischen. Maßgeblich ist die Art des Ertrags, nicht das Depot.

Steuerbelastung je Ertragsart auf der ersten Ebene, gerundet
ErtragsartIn der GmbH oder HoldingPrivatEinordnung
Veräußerungsgewinne aus Aktienrund 1,5 % (95 % steuerfrei)rund 26,4 %Unabhängig von der Beteiligungsquote begünstigt
Dividenden ab 10 % Beteiligungrund 1,5 %, zwischen 10 und 15 % wegen der Gewerbesteuer deutlich mehrrund 26,4 %Typisch für Tochtergesellschaften, kaum für Börsenaktien
Streubesitzdividenden unter 10 %rund 30 %, voll steuerpflichtigrund 26,4 %Der Normalfall bei börsennotierten Aktien
Aktien-ETFs und Aktienfondsrund 10 bis 12 % (Teilfreistellung 80 %, bei der Gewerbesteuer nur zur Hälfte)rund 18,5 % (Teilfreistellung 30 %)Für Fondsanteile gilt die Teilfreistellung, nicht die 95-Prozent-Regel
Zinsen, Anleihen, Tagesgeldrund 30 %, voll steuerpflichtigrund 26,4 %In der GmbH etwas teurer als privat

Die Privatwerte gelten ohne Kirchensteuer und ohne Sparerpauschbetrag, die Werte der Gesellschaft bei einem mittleren Gewerbesteuer-Hebesatz. Schon diese Übersicht zeigt: Die Kapitalgesellschaft ist nicht für jede Anlage der bessere Ort. Für Zinsen und für Dividenden aus einem gewöhnlichen Aktiendepot ist sie auf der ersten Ebene sogar etwas teurer als die private Anlage. Wer seine Liquidität in der GmbH vor allem in Festgeld und Anleihen parkt, hat steuerlich nichts gewonnen.

Wann gelten die 1,5 Prozent wirklich?

Die 1,5 Prozent gelten für Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen Anteilen an Kapitalgesellschaften, unabhängig von der Beteiligungshöhe, und für Dividenden ab einer Beteiligung von 10 Prozent. Technisch bleiben 95 Prozent steuerfrei. Fünf Prozent gelten als nicht abziehbare Ausgaben und werden mit rund 30 Prozent besteuert.

Für die Praxis verschiebt das den Blick. Wer in einer Holding ein Depot aus börsennotierten Einzelaktien hält, wird nie 10 Prozent an einem Dax-Konzern besitzen. Seine Dividenden sind Streubesitzdividenden und werden voll besteuert. Der Vorteil entsteht bei ihm fast ausschließlich über Kursgewinne, und zwar jedes Mal, wenn er verkauft und umschichtet. Eine Anlagestrategie in der Gesellschaft setzt deshalb eher auf Wertzuwachs als auf hohe Ausschüttungen.

Die 10-Prozent-Schwelle erreicht dagegen regelmäßig eine Holding gegenüber der eigenen operativen Gesellschaft. Deshalb fließen Gewinne aus der Tochter nahezu unbelastet nach oben. Auf diesem Mechanismus beruht jede Holdingstruktur, und er ist wichtiger als jede Depotrendite. Wie die Struktur aufgebaut ist und ab welcher Größenordnung sie trägt, beschreibt der Beitrag ab wann sich eine Holding lohnt.

Zwei Punkte werden häufig übersehen. Erstens gilt für Aktien-ETFs und Aktienfonds nicht die 95-Prozent-Regel, sondern eine Teilfreistellung von 80 Prozent, die bei der Gewerbesteuer nur zur Hälfte angesetzt wird. Die Belastung liegt damit je nach Hebesatz bei rund 10 bis 12 Prozent. Das ist günstiger als privat, aber ein ganz anderer Wert als 1,5 Prozent. Zweitens wirkt die Begünstigung in beide Richtungen: Verluste aus Aktienverkäufen kann die GmbH steuerlich nicht nutzen. Wer in der Gesellschaft spekuliert, trägt Verluste in voller Höhe selbst. Für die Depotgestaltung folgt daraus eine klare Linie: breit gestreute, langfristig gehaltene Aktienpositionen, wenig Zinsprodukte und keine kurzfristigen Wetten.

Was passiert, wenn das Geld ins Privatvermögen fließen soll?

Dann wird es ein zweites Mal besteuert. Jede Ausschüttung aus der GmbH an Sie als Privatperson unterliegt der Abgeltungsteuer von rund 26,4 Prozent. Das gilt für die Erträge ebenso wie für das eingesetzte Kapital, das aus Unternehmensgewinnen stammt. Der Vorteil der GmbH liegt deshalb im Aufschub und im Zinseszins, nicht in endgültiger Steuerfreiheit.

Rechnen Sie einen Kursgewinn von 100.000 Euro einmal vollständig durch. In der Holding fallen rund 1.500 Euro Steuer an. Schüttet die Holding den Rest sofort aus, kommen rund 26.000 Euro Abgeltungsteuer hinzu. Die Gesamtbelastung liegt dann bei gut 27 Prozent und damit sogar leicht über der privaten Anlage. Wer jeden Ertrag sofort privat braucht, gewinnt durch die Struktur nichts, er bezahlt nur ihre Kosten.

Anders sieht es aus, wenn das Kapital in der Gesellschaft bleibt. Dann arbeitet es über Jahre mit dem Betrag weiter, der privat sofort an das Finanzamt gegangen wäre. Die Abgeltungsteuer wird nicht gespart, sie wird verschoben, und bis zu ihrer Fälligkeit trägt sie Rendite. Wann und wie viel ausgeschüttet wird, entscheidet deshalb über das Ergebnis mit. Die Grundlogik dieser Abwägung beschreibt der Beitrag Gewinn thesaurieren oder ausschütten.

Die GmbH macht Kapitalerträge nicht steuerfrei. Sie lässt Ihr Kapital länger mit dem Geld arbeiten, das sonst schon beim Finanzamt läge.

Sven Lorenz

Wie groß ist der Vorteil über 15 Jahre?

In einem vereinfachten Beispiel mit 200.000 Euro Gewinn, sechs Prozent Kursrendite und 15 Jahren Laufzeit stehen über die Holding rund 327.600 Euro zur Verfügung, privat rund 209.000 Euro. Wird am Ende alles ausgeschüttet, bleiben rund 241.200 Euro. Der Vorsprung entsteht vor allem, weil von Anfang an mehr Kapital investiert ist.

Die Rechnung vergleicht zwei Wege für denselben Gewinn. Im ersten wird er aus der operativen GmbH an Sie ausgeschüttet und privat angelegt. Im zweiten fließt er an eine Holding und wird dort angelegt. Beide Depots bestehen aus Aktien, die nur im Kurs steigen, keine Dividenden zahlen und nach 15 Jahren verkauft werden. Damit ist die private Anlage bewusst günstig gerechnet, denn auch sie zahlt erst beim Verkauf Steuern.

Vereinfachtes Rechenbeispiel: 200.000 € Gewinn, 15 Jahre
Gewinn der operativen GmbH vor Steuern200.000 €
Nach Körperschaft- und Gewerbesteuer (rund 30 %)140.000 €
Privat angelegt, nach Abgeltungsteuer auf die Ausschüttungrund 103.100 €
In der Holding angelegt, nach rund 1,5 % auf die Ausschüttungrund 137.900 €
Angenommene Rendite6 % pro Jahr, nur Kursgewinne
Privat nach 15 Jahren, nach Steuer auf den Kursgewinnrund 209.000 €
Holding nach 15 Jahren, nach Steuer auf den Kursgewinnrund 327.600 €
Holding, danach vollständig privat ausgeschüttetrund 241.200 €

Vereinfachte Annahmen: konstante Rendite, keine Dividenden, keine Depot- und Gesellschaftskosten, keine Kirchensteuer, kein Sparerpauschbetrag, Gewerbesteuer mit mittlerem Hebesatz. Das Beispiel zeigt die Mechanik, es ist keine Prognose und ersetzt keine Berechnung im Einzelfall.

Das Ergebnis enthält zwei Botschaften. Bleibt das Kapital in der Struktur, etwa weil es weiter investiert oder später an die nächste Generation übertragen wird, beträgt der Vorsprung rund 118.500 Euro, mehr als die Hälfte des privaten Ergebnisses. Wird am Ende alles ausgeschüttet, schrumpft er auf rund 32.000 Euro. Er verschwindet nicht, weil die aufgeschobene Abgeltungsteuer 15 Jahre lang mitgearbeitet hat. Aber er ist deutlich kleiner, als die Gegenüberstellung von 1,5 und 25 Prozent vermuten lässt.

Das Beispiel ist vorsichtig gewählt. In der Praxis wird ein Depot umgeschichtet, und jede Umschichtung kostet privat rund 26,4 Prozent auf den realisierten Gewinn, in der Holding rund 1,5 Prozent. Je aktiver das Kapital gesteuert wird, desto größer wird der Abstand. In die andere Richtung wirken Zinsen und Streubesitzdividenden, die in der Gesellschaft höher belastet werden als privat. Die Zusammensetzung des Depots entscheidet also mit darüber, wie groß der Vorteil am Ende ausfällt.

Operative GmbH oder Holding: Wo gehört das Depot hin?

Steuerlich gilt die 95-Prozent-Regel in jeder Kapitalgesellschaft, auch in der operativen GmbH. Strukturell gehört ein Depot trotzdem in eine Holding darüber. In der operativen GmbH haftet es für das Geschäft, erschwert einen späteren Verkauf und kann in der Nachfolge die erbschaftsteuerliche Begünstigung des Unternehmens schmälern. Die Holding trennt beides sauber.

Kapital in der operativen Gesellschaft teilt deren Schicksal. Ein großer Forderungsausfall, ein Haftungsfall oder eine schwache Branchenphase greifen auch auf das Depot zu, obwohl es mit dem Geschäft nichts zu tun hat. Hinzu kommt der Verkauf: Ein Käufer bezahlt für das Unternehmen, nicht für ein Wertpapierportfolio in dessen Bilanz. Das Depot müsste vorher herausgelöst werden, und genau das kostet dann Steuern. Warum freie Mittel überhaupt einen Plan brauchen, zeigt der Beitrag überschüssige Liquidität in der GmbH anlegen.

In der Nachfolge zählen Wertpapiere zum sogenannten Verwaltungsvermögen, das bei der Übertragung eines Unternehmens nicht begünstigt ist. Liegt zu viel davon in der operativen Gesellschaft, kann das die Begünstigung schmälern. Die saubere Lösung ist eine Holding, die die Anteile an der operativen GmbH hält und daneben das freie Kapital anlegt. Wer bereits eine GmbH mit hohen Rücklagen führt, findet den Weg dorthin im Beitrag Holding nachträglich gründen.

Der Weg des Kapitals ist dabei immer derselbe. Die operative GmbH erwirtschaftet ihren Gewinn und versteuert ihn mit rund 30 Prozent. Sie schüttet an die Holding aus, dort kommen nur rund 1,5 Prozent hinzu. Die Holding legt das Kapital an und entscheidet selbst, wann und wie viel davon Sie privat erhalten. Die zusätzliche Gesellschaft kostet Jahresabschluss, Buchhaltung und Beratung. Bei einem Depot von einigen zehntausend Euro zehrt das den Vorteil auf, bei sechsstelligen jährlichen Überschüssen fällt es kaum ins Gewicht.

Für wen lohnt sich ein Depot in der Holding?

Es lohnt sich für Unternehmer, die dauerhaft Gewinne erzielen, die sie privat nicht brauchen, und diese über viele Jahre überwiegend in Aktien anlegen wollen. Je länger der Horizont und je höher der Anteil an Kursgewinnen, desto größer der Vorteil. Wer Erträge laufend privat verbraucht oder überwiegend Zinsen erzielt, fährt privat meist einfacher.

In der Arbeit mit einem Mandanten habe ich das an einem typischen Fall erlebt. Er hatte über Jahre rund 1,2 Millionen Euro privat aufgebaut, davon 500.000 Euro in Wertpapieren und 700.000 Euro in Immobilien. Das Kapital stammte aus hoch besteuerten Tantiemen, auf Kapitalerträge fielen rund 25 Prozent an, auf die Mieten bis zu 45 Prozent. Nach der Neuordnung mit einer Holding als Vermögensebene und einer eigenen Immobiliengesellschaft lag die Belastung auf die begünstigten Wertpapiererträge bei rund 1,5 Prozent, auf die Mieten bei rund 15 Prozent. Allein dadurch entstand ein Mehrertrag von etwa 20.000 bis 30.000 Euro im Jahr, der konsequent reinvestiert wurde.

Entscheidend ist dabei die Reihenfolge. Die Umstellung bestehender Werte ist nie kostenlos: Wer ein privates Depot in eine Gesellschaft einbringt, veräußert es steuerlich in der Regel und versteuert die aufgelaufenen Kursgewinne in diesem Moment. Der größte Hebel liegt deshalb beim neuen Kapital, also bei künftigen Gewinnen, die direkt in die Holding fließen, statt den Umweg über das Privatvermögen zu nehmen. Wie sich dieselbe Logik auf Mietobjekte überträgt, zeigt der Vergleich Immobilien privat oder in der GmbH halten.

  • Sie erzielen dauerhaft Gewinne, von denen ein relevanter Teil privat nicht gebraucht wird.
  • Ihr Anlagehorizont beträgt mindestens zehn Jahre.
  • Das Depot soll überwiegend aus Aktien oder Aktienfonds bestehen, nicht aus Anleihen oder Tagesgeld.
  • Sie wollen das Kapital aktiv steuern und bei Bedarf umschichten.
  • Die Kosten für Buchhaltung und Jahresabschluss einer weiteren Gesellschaft stehen in einem vernünftigen Verhältnis zum angelegten Betrag.

Treffen die meisten Punkte zu, ist die Anlage über die Holding in der Regel die effizientere Variante. Für die Planung gilt trotzdem: Wer einen jährlichen Vermögensbeitrag von rund 127.000 Euro anstrebt, legt zuerst fest, welcher Teil davon privat verfügbar sein muss und welcher in der Struktur wachsen darf. Erst diese Aufteilung macht die Steuerfrage entscheidbar.

Häufige Fragen

Sind Dividenden in der GmbH steuerfrei?

Nur wenn die GmbH zu Beginn des Kalenderjahres mindestens 10 Prozent am ausschüttenden Unternehmen hält. Dann bleiben 95 Prozent steuerfrei, für die Gewerbesteuer ist eine Beteiligung von 15 Prozent nötig. Dividenden aus einem normalen Aktiendepot sind dagegen Streubesitzdividenden und werden in der Gesellschaft voll mit rund 30 Prozent besteuert, also etwas höher als privat.

Lohnt sich ein ETF-Sparplan in der GmbH?

Er kann sich lohnen, bringt aber nicht die 1,5 Prozent. Für Aktien-ETFs gilt in der Kapitalgesellschaft eine Teilfreistellung von 80 Prozent, die bei der Gewerbesteuer aber nur zur Hälfte zählt. Die Belastung liegt damit je nach Hebesatz bei rund 10 bis 12 Prozent. Auch thesaurierende Fonds lösen jährlich eine Vorabpauschale aus. Ob der Steuerunterschied zu Einzelaktien die breitere Streuung eines ETFs aufwiegt, ist eine Anlagefrage, keine reine Steuerfrage.

Kann ich mein privates Depot in die GmbH übertragen?

Technisch ja, steuerlich gilt die Übertragung in der Regel als Veräußerung. Die bis dahin aufgelaufenen Kursgewinne werden mit Abgeltungsteuer belastet, obwohl kein Geld fließt. Sinnvoll ist das vor allem, wenn kaum Gewinne aufgelaufen sind. In den meisten Fällen ist es effizienter, das private Depot stehen zu lassen und neues Kapital direkt in der Holding anzulegen.

Kann eine GmbH Verluste aus Aktien mit Gewinnen verrechnen?

Nein, zumindest nicht bei direkt gehaltenen Aktien. Weil Veräußerungsgewinne zu 95 Prozent steuerfrei bleiben, sind Veräußerungsverluste und Teilwertabschreibungen auf Aktien steuerlich nicht abziehbar. Privat lassen sich Aktienverluste dagegen mit Aktiengewinnen verrechnen. Wer in der Gesellschaft stark schwankende Einzelwerte hält, sollte diese Asymmetrie kennen.

Wie hoch ist die Steuer bei einer Ausschüttung aus der Holding an mich?

In der Regel fällt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag an, zusammen rund 26,4 Prozent, gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Bei wesentlichen Beteiligungen kann auf Antrag das Teileinkünfteverfahren gewählt werden, das je nach persönlichem Steuersatz günstiger oder ungünstiger ist. Welche Variante passt, sollte vor größeren Ausschüttungen berechnet werden.

Brauche ich für ein Depot eine eigene vermögensverwaltende GmbH?

Nicht zwingend. Häufig hält die Holding die Anteile an der operativen GmbH und legt daneben das freie Kapital selbst an. Eine eigene Gesellschaft wird vor allem für Immobilien sinnvoll, weil die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nur greift, wenn die Gesellschaft ausschließlich eigenen Grundbesitz und daneben höchstens eigenes Kapitalvermögen verwaltet.