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Gewinnverwendung

Geld aus der GmbH entnehmen: Welche Wege es gibt, was jeder Weg kostet und was es mit der steuerfreien Entnahme auf sich hat

Eine GmbH ist kein Privatkonto mit Haftungsbegrenzung. Jeder Euro, der von der Gesellschaft zu Ihnen fließt, braucht einen Rechtsgrund, und jeder Rechtsgrund hat eine eigene Steuerfolge. Wer die Wege kennt, entscheidet bewusst, statt am Jahresende aus Gewohnheit auszuschütten.

Helle Treppe, die in weitem Bogen nach oben führt.
Kurz gefasst
  • Aus einer GmbH führen acht Wege zum Gesellschafter: Gehalt, Tantieme, Ausschüttung, Darlehen, Miete oder Pacht, Einlagenrückgewähr, Kapitalherabsetzung sowie Liquidation oder Verkauf.
  • Ein Gewinn, der privat ausgeschüttet wird, trägt zusammen mit der Unternehmenssteuer eine Gesamtbelastung von rund 48 Prozent.
  • Steuerfrei fließt nur zurück, was Sie selbst eingezahlt haben: Einlagen über das steuerliche Einlagekonto und die Tilgung eigener Gesellschafterdarlehen.
  • Das steuerliche Einlagekonto wird erst angesprochen, wenn der ausschüttbare Gewinn verbraucht ist; im Rechenbeispiel sind von 200.000 Euro deshalb nur 120.000 Euro steuerfrei.

Wer Geld aus der GmbH entnehmen will, stellt meist zuerst die Frage nach dem steuerfreien Weg. Die ehrliche Antwort ist kurz: Steuerfrei kommt nur zurück, was Sie selbst eingezahlt haben. Alles andere ist Gewinn der Gesellschaft, und Gewinn wird auf dem Weg zu Ihnen besteuert. Gestaltbar ist nicht ob, sondern wie, wann und auf welcher Ebene.

Für Einzelunternehmer, die in eine GmbH wechseln, ist das die größte Umstellung. Das Geschäftskonto war bisher faktisch ein erweitertes Privatkonto. In der GmbH gehört das Geld der Gesellschaft, und eine Zahlung an Sie ohne Rechtsgrund wird zur Forderung der GmbH gegen Sie oder zur verdeckten Gewinnausschüttung und kann zusätzlich gegen die Kapitalerhaltung verstoßen. Dieser Beitrag ordnet alle Wege, nennt die Steuerfolge je Weg und zeigt, wo die Grenzen liegen.

Wie kann man aus einer GmbH Geld entnehmen?

Es gibt acht Wege: Geschäftsführergehalt, Tantieme, Gewinnausschüttung, Darlehen der GmbH an Sie, Miete oder Pacht für Wirtschaftsgüter, die Sie der GmbH überlassen, Rückzahlung von Einlagen über das steuerliche Einlagekonto, Kapitalherabsetzung sowie Liquidation oder Verkauf. Jeder Weg braucht einen eigenen Rechtsgrund und hat eine eigene Steuerfolge.

Die acht Wege aus der GmbH und ihre Steuerfolge, vereinfacht
WegWirkung in der GmbHBei Ihnen privatWorauf es ankommt
GeschäftsführergehaltBetriebsausgabe, mindert den GewinnArbeitslohn, persönlicher Steuersatz bis 45 % plus SoliAngemessenheit, Vertrag im Voraus
TantiemeBetriebsausgabeArbeitslohn wie das GehaltVorab vereinbart, Teil der angemessenen Gesamtvergütung
GewinnausschüttungKein Abzug, aus versteuertem GewinnAbgeltungsteuer rund 26,4 %, zusammen rund 48 %Gesellschafterbeschluss, ausschüttbarer Gewinn
Darlehen der GmbH an SieForderung, Zinsertrag steuerpflichtigZunächst keine Steuer, aber RückzahlungspflichtFremdübliche Bedingungen, sonst verdeckte Gewinnausschüttung
Miete oder PachtBetriebsausgabe, gewerbesteuerlich teils hinzugerechnetPersönlicher Steuersatz, abzüglich Ihrer KostenMarktübliche Miete, Gefahr der Betriebsaufspaltung
EinlagenrückgewährMindert das steuerliche EinlagekontoIn der Regel steuerfrei, mindert die AnschaffungskostenErst nach Verbrauch des ausschüttbaren Gewinns
KapitalherabsetzungMindert das StammkapitalSteuerfrei, soweit echtes eingezahltes Kapital zurückfließtGläubigeraufruf und Sperrjahr
Liquidation oder VerkaufGmbH endet oder wechselt den EigentümerVerkauf: Teileinkünfteverfahren, effektiv bis rund 28 %; Liquidation: Rücklagen wie eine AusschüttungEinmaliger Vorgang, Verkauf über eine Holding rund 1,5 %

Die Tabelle rechnet ohne Kirchensteuer und mit einem mittleren Gewerbesteuer-Hebesatz. Sie zeigt eine Unterscheidung, die in der Praxis oft verloren geht: Gehalt, Tantieme und Miete sind Entgelte für eine Leistung, die Sie der Gesellschaft erbringen. Ausschüttung, Einlagenrückgewähr und Kapitalherabsetzung sind Zahlungen auf Ihre Stellung als Gesellschafter. Das Darlehen ist keines von beidem, sondern geliehenes Geld, das zurückmuss. Wer diese drei Kategorien vermischt, landet schnell bei der verdeckten Gewinnausschüttung.

Was kostet die Entnahme über Gehalt, Tantieme und Ausschüttung?

Gehalt und Tantieme mindern den mit rund 30 Prozent besteuerten Gewinn der GmbH und werden bei Ihnen mit dem persönlichen Satz von bis zu 45 Prozent plus Soli besteuert. Eine Ausschüttung trägt zuerst die Unternehmenssteuer und danach rund 26,4 Prozent Abgeltungsteuer, zusammen rund 48 Prozent. Für privat benötigtes Geld ist ein angemessenes Gehalt meist günstiger.

Diese drei Wege tragen in den meisten GmbHs fast den gesamten Geldfluss. Welche Mischung im Einzelfall die richtige ist, hängt von Ihrem privaten Bedarf, vom Sozialversicherungsstatus und von der Angemessenheit ab. Die ausführliche Rechnung, was von 100.000 Euro auf jedem Weg übrig bleibt, steht im Vergleich Geschäftsführergehalt oder Ausschüttung. An dieser Stelle zählen drei Punkte, die für jede Entnahme gelten.

  • Im Voraus vereinbaren: Bei beherrschenden Gesellschaftern erkennt das Finanzamt Gehalt und Tantieme nur an, wenn sie vorher klar und eindeutig, sinnvollerweise schriftlich, geregelt und tatsächlich so durchgeführt wurden.
  • Gesamtvergütung betrachten: Festgehalt, Tantieme, Dienstwagen und Pensionszusage werden zusammen auf Angemessenheit geprüft. Der unangemessene Teil gilt als verdeckte Gewinnausschüttung.
  • Ausschüttung beschließen: Eine Gewinnausschüttung setzt einen Beschluss der Gesellschafter und einen ausschüttbaren Gewinn in der Bilanz voraus. Liquidität auf dem Konto allein genügt nicht.

Tantiemen und Boni werden oft als eleganter Weg gesehen, weil sie sich flexibel an den Erfolg koppeln lassen. Steuerlich sind sie aber normaler Arbeitslohn und fallen bei hohen Einkommen fast vollständig in den Spitzensteuersatz. In der Arbeit mit meinen Mandanten habe ich Vermögen gesehen, das über Jahre aus solchen Zahlungen aufgebaut wurde. Bevor das Kapital investiert war, war schon fast die Hälfte an das Finanzamt gegangen.

Was ist das steuerliche Einlagekonto, und wann ist eine Ausschüttung steuerfrei?

Das steuerliche Einlagekonto erfasst Einlagen, die Sie über das Stammkapital hinaus in die GmbH geleistet haben, etwa eine Kapitalrücklage. Zahlt die GmbH diese Beträge zurück, ist das in der Regel steuerfrei und mindert Ihre Anschaffungskosten. Das Konto gilt aber erst als verwendet, wenn der ausschüttbare Gewinn der Gesellschaft verbraucht ist.

Diese Verwendungsreihenfolge ist der Punkt, an dem die meisten Hoffnungen auf eine steuerfreie Entnahme scheitern. Eine GmbH mit Gewinnrücklagen kann nicht wählen, ob sie Ihnen zuerst Ihre Einlage oder zuerst den Gewinn zurückzahlt. Steuerlich gilt immer zuerst der ausschüttbare Gewinn als ausgezahlt. Erst was darüber hinausgeht, darf aus dem Einlagekonto stammen. Maßgeblich ist der Stand zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres.

Rechenbeispiel: 200.000 € Auszahlung bei vorhandenem Einlagekonto
Einlage in die Kapitalrücklage vor einigen Jahren150.000 €
Ausschüttbarer Gewinn zum Ende des Vorjahres80.000 €
Auszahlung an Sie200.000 €
Davon steuerlich Gewinnausschüttung80.000 €
Abgeltungsteuer mit Soli darauf (26,375 %)rund 21.100 €
Davon Einlagenrückgewähr, steuerfrei120.000 €
Verbleibendes steuerliches Einlagekonto30.000 €

Vereinfachtes Beispiel ohne Kirchensteuer. Die Einlagenrückgewähr mindert die Anschaffungskosten Ihrer Anteile; übersteigt sie diese bei einer Beteiligung ab 1 Prozent, wird der Überschuss wie ein Veräußerungsgewinn behandelt. Die GmbH muss die Einlagenrückgewähr bescheinigen.

Für die Praxis heißt das: Ein hohes Einlagekonto hilft vor allem in Gesellschaften, die keine nennenswerten Gewinnrücklagen haben, etwa nach Anlaufverlusten oder wenn Sie früher privates Geld eingeschossen haben, um Verluste aufzufangen. Ob und in welcher Höhe ein Einlagekonto besteht, steht in der jährlichen Feststellung des Finanzamts. Ein Blick in diesen Bescheid lohnt sich, bevor über eine größere Auszahlung entschieden wird.

Darf ich als Gesellschafter ein Darlehen von meiner GmbH nehmen?

Ja, wenn das Darlehen wie unter Fremden vereinbart ist: schriftlicher Vertrag, marktüblicher Zins, feste Tilgung und, je nach Höhe, Sicherheiten. Fehlt das, kann das Finanzamt den Zinsvorteil oder sogar den ganzen Betrag als verdeckte Gewinnausschüttung werten. Ein Darlehen ist außerdem keine Entnahme im eigentlichen Sinn, denn das Geld muss zurück.

Gesellschaftsrechtlich gilt zusätzlich die Kapitalerhaltung: Vermögen, das zur Deckung des Stammkapitals nötig ist, darf nur ausgezahlt werden, wenn die GmbH einen vollwertigen Rückzahlungsanspruch gegen Sie hat. Bei einem Gesellschafter mit schwacher Bonität oder einem Darlehen ohne erkennbare Tilgung ist das zweifelhaft. Besonders kritisch ist das Verrechnungskonto, das über Jahre ins Minus läuft, weil private Ausgaben über die Firma bezahlt werden. Spätestens in der Betriebsprüfung wird daraus eine Frage nach dem Rechtsgrund. Ein Verrechnungskonto mit wachsendem Sollsaldo ist ein ungeklärter Zustand, auch wenn es sich wie ein Darlehen anfühlt. Sinnvoll ist, den Saldo einmal im Jahr mit dem Steuerberater durchzugehen und ihn entweder auszugleichen, mit einer beschlossenen Ausschüttung zu verrechnen oder in einen schriftlichen Darlehensvertrag mit Zins und Tilgungsplan zu überführen.

Der umgekehrte Weg ist oft interessanter: Sie geben der GmbH privates Geld als Darlehen und erhalten Zinsen. Die Zinsen sind in der GmbH Betriebsausgabe, die spätere Rückzahlung ist für Sie steuerfrei. Ab 10 Prozent Beteiligung gilt dafür allerdings der persönliche Steuersatz statt der Abgeltungsteuer. Die Einzelheiten zu Zins, Nachrang und Rangrücktritt stehen im Beitrag Gesellschafterdarlehen an die eigene GmbH.

Vermieten Sie der GmbH eine Immobilie, eine Maschine oder Rechte, fließt die Miete als Betriebsausgabe aus der Gesellschaft und wird bei Ihnen mit dem persönlichen Satz besteuert, nach Abzug Ihrer Kosten. Die Miete muss marktüblich sein. Ist das Objekt für die GmbH eine wesentliche Betriebsgrundlage, etwa das Betriebsgrundstück, und beherrschen Sie zugleich die GmbH, entsteht eine Betriebsaufspaltung. Die Miete wird dann gewerblich, und das Objekt wird Betriebsvermögen. Was das bedeutet, erklärt der Beitrag Betriebsaufspaltung bei der Betriebsimmobilie.

Wann kommen Kapitalherabsetzung, Liquidation oder Verkauf infrage?

Kapitalherabsetzung und Liquidation sind Ausnahmewege für größere, einmalige Vorgänge. Bei beiden müssen die Gläubiger öffentlich aufgerufen werden, und vor einer Auszahlung läuft ein Sperrjahr. Ein Verkauf der Anteile wird privat nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert, effektiv mit bis zu rund 28 Prozent, über eine Holding mit rund 1,5 Prozent.

Bei der Kapitalherabsetzung wird ein Teil des Stammkapitals an Sie zurückgezahlt. Soweit das Stammkapital aus echten Einzahlungen stammt, ist die Rückzahlung steuerfrei. Wurde es dagegen früher aus Gewinnrücklagen erhöht, gilt der entsprechende Teil als Gewinnausschüttung. Gesellschaftsrechtlich ist der Weg schwerfällig: Beschluss, Bekanntmachung, Aufforderung an die Gläubiger, Sicherheit für widersprechende Gläubiger und frühestens nach einem Jahr die Eintragung. Für die laufende Entnahme taugt er nicht.

Liquidation und Verkauf beenden Ihr Engagement. Bei der Liquidation wird das Restvermögen erst nach Ablauf des Sperrjahres verteilt. Steuerlich wird sie aufgeteilt: Was aus Gewinnrücklagen stammt, wird wie eine Ausschüttung besteuert, die Rückzahlung von Stammkapital und Einlagen wie ein Veräußerungsvorgang. Die Liquidation ist deshalb kein Weg, angesammelte Gewinne günstiger herauszuholen. Beim Verkauf ist der Unterschied zwischen privat gehaltenen Anteilen und einer Holding am größten: privat bis zu rund 28 Prozent auf den Veräußerungsgewinn, über die Holding rund 1,5 Prozent, solange das Kapital dort bleibt.

Für Unternehmer, die über Nachfolge oder Verkauf nachdenken, entscheidet sich die Steuerlast deshalb Jahre vorher. Werden die Anteile erst kurz vor dem Verkauf per Anteilstausch in eine Holding eingebracht, gilt eine siebenjährige Sperrfrist. Ein Verkauf in dieser Zeit löst rückwirkend Steuer aus, die je volles Jahr um ein Siebtel sinkt. Wann welcher Ausstieg passt und wie sich die Wege im Ergebnis unterscheiden, vergleicht der Beitrag Exit-Optionen in der Unternehmensnachfolge.

Kann man Geld aus der GmbH steuerfrei entnehmen?

Steuerfrei ist nur die Rückzahlung von Geld, das Sie selbst eingebracht haben: Einlagen über das steuerliche Einlagekonto, eingezahltes Stammkapital bei einer Kapitalherabsetzung und die Tilgung eines eigenen Gesellschafterdarlehens. Von kleinen steuerfreien Arbeitgeberleistungen abgesehen, lässt sich erwirtschafteter Gewinn nicht steuerfrei ins Privatvermögen bringen. Gestalten lassen sich Zeitpunkt, Höhe und Ebene, auf der er besteuert wird.

Hinter der Suche nach der steuerfreien Entnahme steckt meist eine andere Frage: Wie bleibt möglichst viel vom Gewinn als Vermögen übrig? Darauf gibt es eine bessere Antwort als jeden Trick. Geld, das Sie privat nicht brauchen, muss nicht privat ankommen. Fließt es von der operativen GmbH an eine Holding, fallen dort nur rund 1,5 Prozent an. Die Abgeltungsteuer wird nicht gespart, aber verschoben, und bis zu ihrer Fälligkeit arbeitet das Kapital mit.

Daraus ergibt sich eine Reihenfolge, die sich in vielen Holdingstrukturen als Ausgangspunkt für die Prüfung mit dem Steuerberater eignet. Das Gehalt deckt den privaten Bedarf und bleibt angemessen. Der jährliche Vermögensbeitrag fließt an die Holding. Was danach übrig ist, bleibt als Reserve in der GmbH. Private Ausschüttungen sind die Ausnahme für besondere Vorhaben. Ob der Gewinn überhaupt im Unternehmen bleiben sollte, ist die vorgelagerte Frage, die der Beitrag Gewinn thesaurieren oder ausschütten beantwortet.

Wie hoch dieser Vermögensbeitrag sein sollte, entscheidet die Planung, nicht das Steuerrecht. Er ergibt sich aus dem Vermögen, das Sie in einem bestimmten Zeitraum aufbauen wollen, und aus dem, was Ihr Unternehmen nach Gehalt, Investitionen und Reserve tatsächlich hergibt. Sinnvoll ist, ihn als feste Größe zu Beginn des Geschäftsjahres festzulegen und planmäßig umzusetzen, statt am Jahresende aus dem Rest zu schöpfen. Wie Sie diesen Anteil als Kennzahl führen, beschreibt der Beitrag Vermögensquote und Entnahmeplan.

Steuerfrei zurück bekommen Sie nur Ihr eigenes Geld. Für den Gewinn zählt nicht der Trick, sondern der Weg, auf dem er zu Vermögen wird.

Sven Lorenz

Wer noch keine Holding hat, kann sie auch bei einer bestehenden GmbH ergänzen. Wichtig ist die Reihenfolge: zuerst die Struktur schaffen, dann den Überschuss nach oben führen. Wer Rücklagen vorher noch privat ausschüttet, zahlt genau die Steuer, die die Holding vermeiden soll. Ob sich das bei Ihrem Gewinn rechnet, beantwortet der Beitrag ab wann sich eine Holding lohnt.

Häufige Fragen

Wie viel Steuer zahle ich, wenn ich Gewinn aus der GmbH ausschütte?

Auf den Gewinn fallen in der GmbH zunächst Körperschaft- und Gewerbesteuer von zusammen meist rund 30 Prozent an. Die Ausschüttung an Sie als Privatperson trägt zusätzlich Abgeltungsteuer mit Solidaritätszuschlag, rund 26,4 Prozent, gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Bezogen auf den ursprünglichen Gewinn ergibt das eine Gesamtbelastung von rund 48 Prozent. Ab 25 Prozent Beteiligung, oder ab 1 Prozent bei beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft, kann auf Antrag das Teileinkünfteverfahren gewählt werden.

Darf ich einfach Geld vom Geschäftskonto der GmbH auf mein Privatkonto überweisen?

Nein. Das Geld gehört der Gesellschaft, nicht Ihnen. Eine Überweisung ohne Rechtsgrund wird in der Regel auf dem Verrechnungskonto als Forderung der GmbH gegen Sie gebucht oder, wenn keine Rückzahlung erkennbar ist, als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Zusätzlich kann sie gegen die Pflicht zur Erhaltung des Stammkapitals verstoßen. Jede Zahlung braucht deshalb einen klaren Grund wie Gehalt, Ausschüttung oder ein schriftliches Darlehen.

Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn die GmbH Ihnen als Gesellschafter einen Vorteil zuwendet, den sie einem fremden Dritten nicht gewährt hätte. Beispiele sind ein überhöhtes Gehalt, ein zinsloses Darlehen, eine überhöhte Miete oder die private Nutzung von Firmenvermögen ohne Vereinbarung. Der Vorteil wird dem Gewinn der GmbH wieder hinzugerechnet und bei Ihnen zusätzlich als Kapitalertrag besteuert.

Ab wann darf eine GmbH Gewinne ausschütten?

Ausgeschüttet werden kann, sobald der Jahresabschluss festgestellt ist und die Gesellschafter einen Gewinnverwendungsbeschluss fassen. Voraussetzung ist ein ausschüttbarer Gewinn, also ein Jahresüberschuss oder Gewinnvortrag und frei verfügbare Rücklagen. Vorabausschüttungen während des Jahres sind möglich, aber riskant, wenn der Jahresgewinn später niedriger ausfällt. Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen darf in keinem Fall ausgezahlt werden.

Wie erfahre ich, ob meine GmbH ein steuerliches Einlagekonto hat?

Das Finanzamt stellt den Bestand des steuerlichen Einlagekontos jedes Jahr gesondert fest, auf Grundlage der Steuererklärung der GmbH. Ihr Steuerberater kann Ihnen den aktuellen Bescheid zeigen. Ein Bestand entsteht vor allem durch Einzahlungen in die Kapitalrücklage, Zuzahlungen bei der Gründung oder den werthaltigen Teil von Forderungsverzichten. Wichtig ist, dass jede Rückzahlung daraus von der GmbH korrekt bescheinigt wird, sonst gilt sie als steuerpflichtige Ausschüttung.

Ist eine Pensionszusage ein Weg, Geld aus der GmbH zu holen?

Eine Pensionszusage verschiebt Vergütung in die Zukunft. Die GmbH bildet Rückstellungen, die ihren Gewinn heute mindern, und zahlt später eine Rente, die bei Ihnen als Arbeitslohn versteuert wird. Sie muss angemessen, erdienbar und finanzierbar sein, sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Weil die Verpflichtung lange in der Bilanz steht, kann sie einen späteren Verkauf oder eine Nachfolge deutlich erschweren.