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Gewinnverwendung

Wie viel vom Gewinn sollte in Vermögen fließen? Die Vermögensquote als Kennzahl und der Entnahmeplan mit festen Terminen

Die meisten Unternehmer kennen Umsatz, Gewinn und Steuerlast auf den Euro genau. Wie viel davon jedes Jahr tatsächlich in unabhängiges Vermögen fließt, wissen die wenigsten. Die Vermögensquote macht diesen Fluss messbar, und ein Entnahmeplan mit festen Terminen sorgt dafür, dass er nicht dem Zufall überlassen bleibt.

Wendeltreppe, von unten gesehen.
Kurz gefasst
  • Die Vermögensquote misst, welcher Anteil des Gewinns vor Steuern im Jahr tatsächlich in unabhängiges, ertragbringendes Vermögen gelangt.
  • Für einen Vermögensbeitrag von rund 127.000 € im Jahr liegt die Soll-Quote bei 400.000 € Gewinn bei knapp 32 Prozent, bei 250.000 € Gewinn bei rund 51 Prozent.
  • Neue Rücklagen in der operativen GmbH, die Tilgung des Eigenheims und ein steigender Unternehmenswert zählen nicht zur Vermögensquote, weil sie keinen unabhängigen Ertrag liefern.
  • Ein Entnahmeplan legt vor Beginn des Geschäftsjahres Betrag, Termin, Weg und Zielebene jeder Überführung fest, sodass der Vermögensbeitrag wie eine Fixkostenposition abfließt.

Fragt man Unternehmer nach ihrem Gewinn, kommt die Antwort sofort. Fragt man, wie viel davon im vergangenen Jahr in Vermögen geflossen ist, das unabhängig vom Unternehmen besteht, wird es still. Meist folgt eine Schätzung, oft ein Hinweis auf das Geschäftskonto. Genau hier liegt einer der folgenreichsten blinden Flecken im Vermögensaufbau von Unternehmern.

Der Grund ist strukturell. Für Umsatz, Gewinn und Liquidität gibt es Berichte, Planzahlen und regelmäßige Gespräche. Für den Vermögensaufbau gibt es in den meisten Unternehmen keine vergleichbare Kennzahl, die konsequent verfolgt wird. Was nicht gemessen wird, lässt sich nicht steuern, und was nicht gesteuert wird, entsteht allenfalls zufällig. Dieser Beitrag beschreibt die Kennzahl, die diese Lücke schließt, und den Mechanismus, der sie mit Leben füllt.

Wie viel vom Gewinn sollte ein Unternehmer in Vermögen überführen?

Eine pauschale Prozentzahl gibt es nicht, weil sie am persönlichen Ziel vorbeigeht. Maßgeblich ist der jährliche Vermögensbeitrag, der sich aus Zielvermögen und Horizont ergibt. Teilen Sie ihn durch Ihren Gewinn vor Steuern, erhalten Sie Ihre Soll-Quote. Bei einem Beitrag von rund 127.000 € und 400.000 € Gewinn sind das knapp 32 Prozent.

Die Ausgangsgröße stammt aus einer Rückwärtsrechnung. Wer sich in 15 Jahren 10.000 € netto im Monat aus Vermögen auszahlen möchte, braucht in der Beispielrechnung ein Zielvermögen von rund 3,2 Mio. €. Bei rund 7 Prozent angenommenem Wachstum in der Aufbauphase ergibt sich daraus ein Vermögensbeitrag von rund 127.000 € pro Jahr. Diese Rendite ist eine Annahme, keine Zusage: Märkte schwanken, und einzelne Jahre können deutlich darunter liegen.

Soll-Quote für einen Vermögensbeitrag von rund 127.000 € pro Jahr
Gewinn vor SteuernSoll-QuoteEinordnung
200.000 €rund 64 %Ohne höhere Ertragskraft kaum erreichbar
250.000 €rund 51 %Nur mit Struktur und höherer Ertragskraft erreichbar
300.000 €rund 42 %Mit Holding erreichbar, wenn der Lebensstandard begrenzt bleibt
400.000 €knapp 32 %Mit Holding gut erreichbar
500.000 €rund 25 %Erreichbar, sofern der Lebensstandard nicht mitwächst
750.000 €rund 17 %Der Engpass liegt selten im Betrag, eher in der Konsequenz

Die Tabelle ist unbequem, und das ist ihr Zweck. Bei 250.000 € Gewinn müsste rund die Hälfte des Ergebnisses vor Steuern in Vermögen fließen. Nach Steuern und einem üblichen Lebensstandard ist das selten darstellbar. Das ist kein Grund, das Ziel zu verwerfen. Es zeigt, an welchem Hebel gearbeitet werden muss: an der Struktur, an der Ertragskraft oder an beidem. Gleichzeitig zeigt die Tabelle, dass höhere Gewinne das Problem nicht automatisch lösen. Wächst der Lebensstandard mit, bleibt die tatsächliche Quote niedrig, wie der Beitrag Hohes Einkommen, kein Vermögen vorrechnet.

Was ist die Vermögensquote, und wie berechnet man sie?

Die Vermögensquote ist der Anteil Ihres Jahresgewinns, der tatsächlich in unabhängiges, ertragbringendes Vermögen gelangt ist. Sie teilen die Summe aller Beträge, die im Jahr privat oder in einer Holding angelegt wurden, durch den Gewinn vor Steuern, bei einer GmbH einschließlich Ihres Geschäftsführergehalts. Diese Ist-Quote vergleichen Sie mit Ihrer Soll-Quote.

Entscheidend ist, was zählt. In die Quote gehen nur Beträge ein, die nach Steuern dort angekommen sind, wo sie unabhängig vom operativen Geschäft arbeiten: ein privates Depot, angelegtes Kapital in der Holding, Eigenkapital und Tilgung für vermietete Immobilien. Die Quote ist eine Flussgröße. Sie beschreibt, was in einem Jahr hinzukommt, nicht, was insgesamt vorhanden ist. Für den Bestand braucht es eine eigene Bilanz, die der Beitrag Vermögensaufstellung für Unternehmer beschreibt.

  • Neue Rücklagen in der operativen GmbH: Sie bleiben im Geschäftsrisiko und sind Betriebskapital, kein unabhängiges Vermögen.
  • Tilgung des selbst genutzten Hauses: Sie schafft Eigentum, aber keinen Ertrag, der Ihren Lebensstandard später trägt.
  • Steigender Unternehmenswert: Er hängt an einem Käufer und einem Zeitpunkt, die nicht in Ihrer Hand liegen.
  • Guthaben auf dem Privatkonto: Es zählt erst, wenn es planmäßig angelegt ist. Als bloßer Kontostand wird es erfahrungsgemäß wieder ausgegeben.
Rechenbeispiel: Ist-Quote eines GmbH-Gesellschafters
Gewinn vor Steuern einschließlich Geschäftsführergehalt400.000 €
Sparrate ins private Depot, 12 × 2.000 €24.000 €
Ausschüttung an die Holding, nach rund 1,5 % Steuer angelegtrund 39.400 €
Neue Rücklagen in der operativen GmbH80.000 €, zählen nicht
Tilgung des selbst genutzten Hauses36.000 €, zählt nicht
Vermögensbeitrag im Jahrrund 63.400 €
Ist-Quoterund 15,9 %
Soll-Quote für rund 127.000 €rund 31,8 %

Angenommene Zahlen. Die Rücklagen können operativ sinnvoll sein, sie gehören aber in die Unternehmensplanung, nicht in die Vermögensbilanz.

Dieser Unternehmer hat im Beispieljahr ordentlich gewirtschaftet und trotzdem nur die Hälfte dessen in Vermögen überführt, was sein Ziel verlangt. Ohne Kennzahl bliebe das unsichtbar, denn das Konto der GmbH ist gut gefüllt, und das Haus wird abbezahlt. Mit der Kennzahl wird aus einem diffusen Gefühl eine messbare Lücke von rund 63.600 € im Jahr.

Warum wird die Entnahme so oft zur Restgröße?

Weil im Unternehmen immer ein Verwendungszweck wartet. Kapital, das jederzeit verfügbar ist, fließt in Projekte, Einstellungen und Investitionen, die jeweils vernünftig erscheinen. Entnommen wird, was der Lebensstandard braucht, und was danach übrig bleibt, bleibt liegen. So entsteht über Jahre kein Vermögen, ohne dass je bewusst dagegen entschieden wurde.

Hinzu kommt ein Gefühl von Kontrolle. Das eigene Unternehmen ist ein System, das Sie kennen: Kunden, Zahlen, Menschen, Abläufe. Kapital dort fühlt sich nah und beherrschbar an. Kapital außerhalb wirkt fremd, weil es angelegt und einem Markt überlassen wird, den Sie nicht steuern. Objektiv ist es umgekehrt. Im Unternehmen bündeln sich Markt-, Kunden-, Personal- und Haftungsrisiken an einem Ort. Wer dort sein gesamtes Kapital hält, hat sich nicht für Sicherheit entschieden, sondern für Konzentration.

Dazu kommt die Hoffnung auf später. Viele Unternehmer gehen davon aus, ihr Vermögen eines Tages beim Verkauf des Unternehmens zu realisieren. Ob und zu welchem Preis das gelingt, hängt jedoch von Markt, Branche, Zeitpunkt und Käuferinteresse ab, und selbst im Erfolgsfall mindern Steuern und Transaktionskosten den Erlös. Ein Vermögensaufbau, der allein auf ein künftiges Ereignis setzt, ist deshalb kein Plan, sondern eine Wette, die viele über Jahre eingehen, ohne es zu bemerken.

Schließlich wirken Opportunitätskosten, die in keiner Bilanz erscheinen. Ein Euro, der ohne operativen Bedarf im Unternehmen bleibt, ist kein sichtbarer Verlust. Er ist ein Ertrag, der nicht entsteht, Jahr für Jahr. Ob ein Gewinn steuerlich besser einbehalten oder ausgeschüttet wird, ist eine eigene Abwägung, die der Beitrag Gewinn thesaurieren oder ausschütten behandelt. Die Vermögensquote stellt eine Ebene davor die Frage, ob überhaupt etwas bewusst abfließt.

Das Unternehmen ist kein Vermögen. Es ist ein System zur Erzeugung von Einkommen, und erst die geplante Entnahme macht daraus Vermögen.

Sven Lorenz

Wie sieht ein Entnahmeplan mit festen Terminen aus?

Ein Entnahmeplan legt vor Beginn des Geschäftsjahres fest, welcher Betrag an welchem Termin auf welchem Weg in welche Vermögensebene fließt. Er unterscheidet laufende Beträge, etwa eine monatliche Sparrate aus dem Gehalt, von jährlichen, etwa der Ausschüttung an die Holding. Der Vermögensbeitrag wird damit wie eine Fixkostenposition behandelt, nicht wie ein Überschuss.

Beispiel eines Entnahmeplans: GmbH mit 400.000 € Gewinn vor Steuern und Gehalt
TerminWegBetragZielebene
Monatlich, am Tag nach der GehaltszahlungDauerauftrag aus dem Nettogehalt1.500 €, im Jahr 18.000 €Privates Depot
QuartalsweiseLiquidität über der festgelegten Reserve auf ein getrenntes Konto der GmbH übertragenje nach ErtragslageVorgemerkt für die Ausschüttung
Jährlich, nach Feststellung des JahresabschlussesAusschüttung an die Holding per Gesellschafterbeschluss111.000 €, nach Steuer rund 109.300 €Holding
Jährlich, vor Beginn des neuen GeschäftsjahresJahresgespräch: Ist-Quote prüfen, Beträge neu festlegenSoll-Quote rund 32 %Planung

In diesem Beispiel trägt ein Geschäftsführergehalt von 150.000 € den Lebensstandard. Vom verbleibenden Gewinn der GmbH, 250.000 €, gehen rund 75.000 € an Körperschaft- und Gewerbesteuer. Von den übrigen 175.000 € fließen 111.000 € an die Holding, 64.000 € bleiben als Reserve und Investitionsbudget im Unternehmen. Zusammen mit der privaten Sparrate gelangen rund 127.300 € in Vermögen, eine Quote von knapp 32 Prozent. Das getrennte Konto in der GmbH hat dabei eine wichtige Funktion: Was dort liegt, ist gedanklich bereits für die Holding bestimmt und steht für spontane Projekte nicht mehr zur Verfügung. Warum der Weg über Gehalt und Holding günstiger ist als die private Ausschüttung, zeigt der Beitrag Geschäftsführergehalt oder Ausschüttung.

Für Einzelunternehmer gilt dieselbe Logik in einfacherer Form: eine feste Entnahme für den Lebensstandard an einem festen Tag und eine zweite feste Überweisung auf ein getrenntes Vermögenskonto, das nicht für laufende Ausgaben genutzt wird. Rücklagen für Steuervorauszahlungen gehören auf ein drittes Konto, damit sie nicht mit dem Vermögensbeitrag konkurrieren. Drei Regeln machen jeden dieser Pläne belastbar:

  • Vorrang: Der Vermögensbeitrag wird zuerst eingeplant. Lebensstandard und zusätzliche Investitionen werden aus dem Rest finanziert, nicht umgekehrt.
  • Kürzen statt streichen: Reicht die Liquidität in einem schwachen Quartal nicht, wird der Beitrag reduziert und später nachgeholt, aber nicht ausgesetzt.
  • Zuwachsregel: Steigt der Gewinn, fließt ein fest vereinbarter Teil des Zuwachses nach Steuern in Vermögen. Bewährt hat sich, mindestens zwei Drittel zu lenken.

Wie viel Gewinn braucht das Unternehmen selbst?

So viel, wie laufender Betrieb, beschlossene Investitionen und eine realistische Reserve erfordern. Gewinn hat zwei Richtungen: die Weiterentwicklung des Unternehmens und den Aufbau unabhängigen Vermögens. Beide sind legitim. Problematisch wird es erst, wenn das Unternehmen alles bekommt, weil für die zweite Richtung nie ein Betrag festgelegt wurde.

Die Trennung zwingt zu einer Disziplin, die vielen Unternehmern fehlt: Investitionen ins eigene Unternehmen konkurrieren mit dem Vermögensbeitrag. Eine neue Maschine, eine zusätzliche Stelle oder ein Expansionsprojekt sind dann keine Selbstverständlichkeit mehr. Sie müssen sich gegen die Alternative behaupten, dasselbe Kapital unabhängig vom Unternehmen arbeiten zu lassen. Das verbessert in der Regel beide Seiten. Investitionen werden strenger geprüft, und Vermögen entsteht planmäßig statt zufällig.

Wie viel Liquidität operativ tatsächlich gebraucht wird, lässt sich in vier Töpfe gliedern: laufender Betrieb, geplante Investitionen, Sicherheitspuffer und freies Kapital. Die Methode beschreibt der Beitrag Liquidität in der GmbH anlegen. Für den Entnahmeplan ist vor allem der Puffer entscheidend. Er wird einmal festgelegt, und alles, was darüber liegt, wird zum Kandidaten für den nächsten Vermögensbeitrag.

Was tun, wenn die Soll-Quote heute nicht erreichbar ist?

Dann beginnen Sie mit der Quote, die heute möglich ist, und schließen die Lücke über zwei Hebel. Der erste ist die Struktur: Gehalt, Ausschüttung und Holding so ordnen, dass zwischen Gewinn und Vermögen weniger Steuer verloren geht. Der zweite ist die Ertragskraft: Preise, Marge und Auftragsauswahl so verbessern, dass mehr Gewinn entsteht.

In der Arbeit mit meinen Mandanten zeigt sich immer wieder: Der notwendige Beitrag existiert zu Beginn fast nie. Das ist kein Grund zur Resignation, sondern der Ausgangspunkt. Wichtig ist, dass der Plan trotzdem sofort beginnt, auch mit einer niedrigeren Quote. Wer wartet, bis der volle Beitrag darstellbar ist, verliert die Jahre, in denen der Zinseszins am meisten bewirkt. Jedes Jahr, das ohne Beitrag vergeht, muss später nicht nur nachgeholt werden. Es fehlen auch die Erträge, die dieses Kapital in der Zwischenzeit erwirtschaftet hätte.

Der zweite Hebel wird häufig unterschätzt. Ein Unternehmen mit hohem Umsatz und schwacher Marge kann keine hohe Vermögensquote tragen, ganz gleich, wie gut die Struktur ist. Oft liegen Reserven in Aufträgen und Kunden, die Kapazität binden, ohne genug beizutragen. Wie Sie solche Aufträge erkennen, zeigt der Beitrag Unrentable Aufträge erkennen.

Messen Sie die Quote deshalb jedes Jahr, am besten im selben Gespräch, in dem auch Gewinn und Investitionen besprochen werden. Sie gehört neben Umsatz, Marge und Liquidität in jede Jahresplanung. Erfolg zeigt sich dann nicht nur im Gewinn, sondern im Zuwachs an unabhängigem Vermögen. Ein Unternehmen mit geringerem Gewinn und konsequenter Überführung steht nach zehn Jahren oft stärker da als eines mit höherem Gewinn ohne Plan.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Vermögensquote und Sparquote?

Die Sparquote setzt das Gesparte ins Verhältnis zum privaten Nettoeinkommen. Die Vermögensquote setzt den gesamten Vermögensbeitrag ins Verhältnis zum Gewinn vor Steuern und erfasst damit auch Kapital, das über eine Holding angelegt wird. Zudem zählt sie nur, was unabhängig vom Unternehmen Erträge bringt. Für Unternehmer ist sie deshalb aussagekräftiger, weil ein großer Teil des Vermögensaufbaus gar nicht über das private Konto läuft.

Zählen Ausschüttungen an meine Holding zur Vermögensquote?

Ja, sofern das Kapital in der Holding tatsächlich angelegt wird. Gibt die Holding das Geld dagegen als Darlehen an die operative GmbH zurück, steht es wieder im Geschäftsrisiko und zählt nicht. Das kann im Einzelfall sinnvoll sein, etwa für eine größere Investition. Es sollte aber eine bewusste und befristete Entscheidung bleiben, nicht der stille Normalfall.

Wie oft sollte ich Gewinn aus dem Unternehmen entnehmen?

Entscheidend ist weniger die Häufigkeit als die Verbindlichkeit. Bewährt hat sich eine Mischung: laufende Beträge monatlich, etwa eine Sparrate aus dem Gehalt oder eine feste Entnahme, und eine größere Überführung einmal im Jahr, bei der GmbH nach Feststellung des Jahresabschlusses. Wichtig ist, dass Termine und Beträge vor Beginn des Jahres feststehen und nicht erst entschieden werden, wenn Geld übrig ist.

Was mache ich mit dem Entnahmeplan in einem schwachen Jahr?

Kürzen, nicht streichen. Reicht die Liquidität nicht, wird der Beitrag reduziert und in besseren Jahren nachgeholt. Die operative Reserve hat Vorrang, denn ein Vermögensaufbau auf Kosten der Zahlungsfähigkeit wäre kein Fortschritt. Wer allerdings in jedem Jahr einen Grund findet, den Beitrag auszusetzen, hat keinen Plan, sondern eine Absicht. Dann lohnt der Blick auf Ertragskraft und Lebensstandard.

Ab welcher Vermögensquote ist ein Unternehmer auf Kurs?

Wenn die Ist-Quote die Soll-Quote erreicht, die sich aus Zielvermögen, Horizont und Gewinn ergibt. Bei rund 127.000 € Vermögensbeitrag und 400.000 € Gewinn wären das knapp 32 Prozent. Ein einzelnes gutes Jahr reicht dafür nicht. Aussagekräftig ist der Durchschnitt über mehrere Jahre, ergänzt um den Blick auf den Bestand: Wächst das unabhängige Vermögen so, wie es der Plan vorsieht?

Gilt die Vermögensquote auch für Einzelunternehmer?

Ja. Bezugsgröße ist dann der Gewinn vor Einkommensteuer. In die Quote gehen alle Beträge ein, die nach Steuern in ein Depot, in vermietete Immobilien oder eine andere unabhängige Anlage fließen. Weil im Einzelunternehmen jede Entnahme ohne Formalien möglich ist, ist der feste Plan hier sogar wichtiger als in der GmbH. Ein getrenntes Vermögenskonto mit festem Überweisungstermin schafft die nötige Verbindlichkeit.