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Zielvermögen

Vermögensaufstellung für Unternehmer: Was Ihnen ohne Ihr Unternehmen gehört und wie Sie Ihre Vermögensbilanz ehrlich aufstellen

Unternehmer kennen ihren Umsatz auf den Euro genau, ihr eigenes Vermögen meist nur ungefähr. Eine Vermögensaufstellung ersetzt diese Schätzung durch eine Bilanz. Sie zeigt nicht nur, wie viel vorhanden ist, sondern auch, wie viel davon frei ist, wie viel arbeitet und wie lange es Sie ohne Ihr Unternehmen tragen würde.

Leere Halle mit breiten Pilzstützen.
Kurz gefasst
  • Eine Vermögensaufstellung für Unternehmer trennt jede Position nach zwei Fragen: Ist sie frei oder an das Unternehmen gebunden, und erzeugt sie Ertrag oder liegt sie still?
  • Im Rechenbeispiel stehen auf dem Papier rund 3,46 Mio. Euro, frei verfügbar sind davon nur 460.000 Euro, ein Unabhängigkeitsgrad von gut 13 Prozent.
  • Die Freiheitsmonate zeigen, wie lange Ihr kurzfristig verfügbares freies Vermögen die privaten Kosten trägt; im Beispiel sind es bei 9.000 Euro im Monat knapp 27 Monate.
  • Rücklagen in der operativen GmbH zählen privat nur nach Steuer: Von 400.000 Euro blieben nach Abgeltungsteuer und Soli rund 294.500 Euro.

Fragt man einen Unternehmer nach Umsatz, Marge oder Auftragsbestand, kommt die Antwort sofort. Fragt man nach seinem Vermögen unabhängig vom Unternehmen, wird geschätzt. Dieselbe Präzision, die im Controlling selbstverständlich ist, fehlt bei der eigenen Vermögenslage meist.

Das hat Folgen. Wer sein Vermögen nur ungefähr kennt, zählt meist zu viel: die Rücklagen in der GmbH, den erhofften Verkaufserlös, das eigene Haus. Auf dem Papier entsteht ein beeindruckendes Bild, das im Ernstfall wenig trägt. Die Vermögensaufstellung ist deshalb der erste Schritt jedes Vermögensplans für Unternehmer, und sie ist mehr als eine Liste von Kontoständen.

Dieser Beitrag behandelt den Bestand, also die Frage, was Ihnen zu einem Stichtag gehört und wie belastbar es ist. Wie viel jedes Jahr hinzukommen sollte, ist eine Frage des Flusses und wird an anderer Stelle beantwortet. Beides gehört zusammen, aber der Bestand kommt zuerst: Ohne ihn lässt sich nicht beurteilen, wie groß die Lücke ist, die der Fluss schließen muss.

Was ist eine Vermögensaufstellung, und warum brauchen Unternehmer eine eigene?

Eine Vermögensaufstellung ist eine Bilanz Ihres persönlichen Vermögens zu einem Stichtag: alle Werte und alle Schulden, bewertet mit realistischen Beträgen. Für Unternehmer reicht die Summe nicht. Jede Position muss zusätzlich danach eingeordnet werden, ob sie frei verfügbar oder an das Unternehmen gebunden ist und ob sie Ertrag erzeugt oder stillliegt.

Ein Angestellter kann sein Vermögen recht einfach zusammenzählen. Bei Unternehmern verschwimmt die Grenze zwischen privat und betrieblich. Ein Teil des Vermögens steckt in Gesellschaftsanteilen, ein Teil in Rücklagen der Firma, ein Teil in Darlehen an die eigene GmbH, und manchmal haftet das Privatvermögen über Bürgschaften für betriebliche Kredite. Eine einfache Summe vermischt Werte, die völlig unterschiedlich belastbar sind.

Die Leitfrage lautet deshalb nicht, wie viel Sie besitzen, sondern wie viel Ihnen gehört, wenn Sie das Unternehmen gedanklich ausklammern. Wie viel Kapital stünde zur Verfügung, wenn die Firma ab morgen keinen Beitrag mehr leistet? Diese Frage ist unbequem, und gerade deshalb ist sie der Ausgangspunkt. Ihre Antwort entscheidet mit darüber, wie viel Risiko Sie im Unternehmen tragen können, wie frei Sie über einen späteren Verkauf verhandeln und welche Strukturschritte überhaupt Vorrang haben.

Welche Positionen gehören in die Vermögensaufstellung?

Alle privaten Werte wie Liquidität, Wertpapiere, Immobilien und Versicherungen mit Rückkaufswert, außerdem alles, was mit dem Unternehmen verbunden ist: Gesellschaftsanteile, Rücklagen, Gesellschafterdarlehen und Kapital in einer Holding. Auf der Gegenseite stehen Darlehen und Kredite sowie Bürgschaften für betriebliche Verbindlichkeiten, die häufig vergessen werden. Bewertet wird vorsichtig und nach Steuern.

Vorlage: Positionen der Vermögensaufstellung
PositionWie bewertenTypische Falle
Private LiquiditätKontostand am StichtagNotreserve und freie Liquidität nicht getrennt
WertpapierdepotKurswert am StichtagSteuer auf aufgelaufene Kursgewinne nicht berücksichtigt
Vermietete ImmobilienVorsichtiger Marktwert minus RestschuldBruttomiete statt Nettoertrag nach Finanzierung, Instandhaltung und Steuern
Selbst genutzte ImmobilieMarktwert minus Restschuld, gesondert ausweisenAls Vermögen gezählt, das Einkommen liefern könnte
Lebens- und RentenversicherungenAktueller Rückkaufswert, nicht die AblaufprognosePrognostizierte Ablaufleistung als sicher angesetzt
Basisrente und RentenanwartschaftenAls künftige Rente notieren, nicht als KapitalWie verfügbares Kapital gezählt, obwohl nicht kündbar und nicht beleihbar
Kapital in Holding oder VermögensgesellschaftWert der AnlagenMit operativ gebundenem Kapital vermischt
Rücklagen der operativen GmbHGetrennt nach operativ nötig und überschüssig, privat nur nach SteuerVoll als Privatvermögen gezählt
GesellschaftsanteileVorsichtiger Marktwert, Steuer beim Verkauf berücksichtigenEigene Preisvorstellung statt realistischem Angebot
Darlehen an die eigene GmbHNennwert, als gebunden kennzeichnenWie ein freies Guthaben behandelt
Schulden und BürgschaftenRestschulden am Stichtag, Bürgschaften gesondertPersönliche Bürgschaften für Firmenkredite fehlen ganz

Drei Bewertungsregeln machen die Aufstellung belastbar. Erstens: vorsichtig statt hoffnungsvoll. Für Immobilien zählt ein Wert, zu dem sich tatsächlich verkaufen ließe, für Versicherungen der heutige Rückkaufswert. Zweitens: nach Steuern, wo eine Steuer unvermeidlich ist. Rücklagen in der operativen GmbH erreichen Sie privat nur über eine Ausschüttung, die in der Regel mit rund 26,4 Prozent Abgeltungsteuer und Soli belastet ist. Von 400.000 Euro Rücklagen blieben privat also rund 294.500 Euro.

Drittens: den Unternehmenswert nicht nach Gefühl. Wer seine Anteile mit der eigenen Preisvorstellung ansetzt, bläht die Aufstellung auf. Realistisch ist ein vorsichtiger Wert, von dem beim Verkauf noch Steuer abgeht, bei privat gehaltenen GmbH-Anteilen im Teileinkünfteverfahren effektiv bis rund 28 Prozent. Wie weit Preisvorstellung und Marktangebot auseinanderliegen können, zeigt der Beitrag zur Exit-Strategie und zum Unternehmenswert.

Was gehört Ihnen wirklich, wenn man das Unternehmen ausklammert?

Frei ist nur Vermögen, über das Sie verfügen können, ohne dass Ihr Unternehmen weiter bestehen, Gewinn erzielen oder verkauft werden muss. Gebunden sind Gesellschaftsanteile, Rücklagen und Darlehen in der operativen Gesellschaft sowie alles, wofür Sie persönlich bürgen. Die selbst genutzte Immobilie ist zwar Ihr Eigentum, aber an Ihre Lebensführung gebunden.

Wie stark das Bild kippt, wenn man so trennt, zeigt ein Rechenbeispiel. Angenommen wird ein Unternehmer mit einer GmbH, rund 250.000 Euro Jahresgewinn und privaten Lebenshaltungskosten von 9.000 Euro im Monat. Seine Vermögensaufstellung sieht so aus:

Rechenbeispiel: Vermögensaufstellung eines Unternehmers (angenommene Werte)
PositionNettowertFrei oder gebundenErtrag
Private Liquidität60.000 €freikaum Ertrag, dient als Reserve
Wertpapierdepot180.000 €freiertragbringend
Vermietete Wohnung (350.000 € Wert, 200.000 € Darlehen)150.000 €frei, aber nicht kurzfristig verfügbarertragbringend
Kapitallebensversicherung, Rückkaufswert70.000 €bedingt freiFunktion ungeprüft
Selbst genutztes Haus (900.000 € Wert, 300.000 € Darlehen)600.000 €gebunden an die Lebensführungkein Ertrag
Rücklagen in der operativen GmbH400.000 €gebundenkein Ertrag, liegt auf dem Konto
GmbH-Anteile nach eigener Einschätzung2.000.000 €gebundenunternehmerisch
Summe auf dem Papier3.460.000 €

Auf dem Papier liegt dieser Unternehmer über einem Zielvermögen von rund 3,2 Millionen Euro, das bei 10.000 Euro netto im Monat als Maßstab dient. Frei verfügbar sind aber nur Liquidität, Depot, Wohnung und Versicherung, zusammen 460.000 Euro. Davon erzeugen Depot und Wohnung, also 330.000 Euro, tatsächlich Erträge. Gemessen am Zielvermögen sind das rund 10 Prozent.

Hinzu kommt ein Posten, der in keiner Summe auftaucht. Hat der Unternehmer für einen Betriebskredit persönlich mit 250.000 Euro gebürgt, kann diese Summe im Krisenfall auf sein Privatvermögen durchgreifen. Sein freies Vermögen schrumpft dann rechnerisch auf 210.000 Euro, und zwar genau in dem Moment, in dem auch das Unternehmen in Schwierigkeiten ist. Bürgschaften gehören deshalb als eigene Zeile in jede Aufstellung.

Ähnlich trügerisch sind Darlehen, die Sie Ihrer eigenen GmbH gegeben haben. Sie fühlen sich wie ein Guthaben an, sind aber an das Schicksal der Gesellschaft gebunden. Gerät sie in eine Insolvenz, werden Gesellschafterdarlehen in der Regel erst nach allen anderen Gläubigern bedient. In der Aufstellung stehen sie deshalb auf der gebundenen Seite, auch wenn sie verzinst werden und jederzeit kündbar erscheinen.

Die wirtschaftliche Realität ist nicht die Summe aller Werte. Sie ist die Frage, wie leistungsfähig diese Werte tatsächlich sind, wenn das Unternehmen keinen Beitrag mehr leistet.

Sven Lorenz

Welches Vermögen arbeitet, und welches ist totes Kapital?

Ertragbringend ist Vermögen, das nach Kosten und Steuern laufende Erträge oder Wertzuwachs erzeugt, etwa ein breit gestreutes Depot oder eine vermietete Immobilie mit positivem Nettoertrag. Totes Kapital bindet Geld, ohne für Ihr Ziel zu arbeiten: Liquidität weit über der Reserve, Rücklagen auf dem Geschäftskonto, selbst genutzte Immobilien und Verträge, deren Funktion niemand geprüft hat.

Kombiniert man beide Unterscheidungen, entstehen vier Felder. Jedes hat eine andere Aufgabe, und für jedes stellt sich eine andere Frage. Das Ziel ist nicht, alle Felder außer einem zu leeren. Reserve und eigenes Haus haben ihren Sinn. Es geht darum, bewusst zu entscheiden, wie viel in welchem Feld liegt.

Vier Felder der Vermögensbilanz
FeldTypische PositionenLeitfrage
Frei und ertragbringendDepot, vermietete Immobilien mit positivem Nettoertrag, angelegtes Kapital in einer HoldingWächst dieses Feld jedes Jahr, und passt die Anlage zum Ziel?
Frei, aber ohne ErtragLiquidität über die Reserve hinaus, ungenutzte Grundstücke, SammlerstückeWelcher Teil ist Reserve, welcher wartet nur auf eine Entscheidung?
Gebunden, aber ertragbringendGesellschaftsanteile mit regelmäßiger Ausschüttung, verzinste GesellschafterdarlehenWie viel davon soll dauerhaft im Unternehmensrisiko bleiben?
Gebunden und ohne ErtragÜberschüssige Rücklagen auf dem Geschäftskonto, selbst genutzte ImmobilieWas davon könnte heraus und arbeiten, ohne den Betrieb zu schwächen?

Das vierte Feld ist bei Unternehmern häufig zu groß. Überschüssige Rücklagen in der operativen GmbH tragen das volle Unternehmensrisiko und erwirtschaften auf dem Konto kaum etwas. Ob und auf welchem Weg sie heraus sollten, ist eine eigene Entscheidung, die der Beitrag Gewinn thesaurieren oder ausschütten behandelt.

Eine Sonderrolle spielen Altverträge wie Kapitallebens- oder private Rentenversicherungen. Sie können sinnvoll sein, etwa wegen günstiger Steuerregeln bei älteren Verträgen. Oft weiß aber niemand mehr, welche Aufgabe sie im Gesamtbild haben. In die Aufstellung gehören sie mit dem Rückkaufswert und dem Vermerk, dass ihre Funktion zu prüfen ist. Eine Kündigung sollte nie vor dieser Prüfung stehen. Worauf es dabei ankommt, beschreibt der Beitrag Altverträge prüfen.

Auch eine vermietete Immobilie ist nicht automatisch ertragbringend. Maßgeblich ist, was nach Zins, Instandhaltung, Verwaltung und Steuern übrig bleibt. Eine hoch finanzierte Wohnung mit knapper Miete kann jahrelang mehr Geld binden, als sie einbringt, und lebt dann allein von der Hoffnung auf Wertsteigerung. Tragen Sie deshalb für jede Immobilie den Nettoertrag des letzten Jahres in die Aufstellung ein, nicht die Kaltmiete.

Wie viele Monate könnten Sie ohne Ihr Unternehmen leben?

Das zeigen die Freiheitsmonate: Ihr kurzfristig verfügbares freies Vermögen geteilt durch Ihre monatlichen privaten Lebenshaltungskosten. Im Rechenbeispiel ergeben 240.000 Euro aus Liquidität und Depot bei 9.000 Euro Kosten im Monat knapp 27 Monate. Die Kennzahl misst Ihren Spielraum für eine Krise, eine Pause oder eine Verhandlung ohne Zeitdruck.

Rechenbeispiel: Freiheitsmonate
Private Liquidität60.000 €
Wertpapierdepot180.000 €
Kurzfristig verfügbares freies Vermögen240.000 €
Private Lebenshaltungskosten im Monat9.000 €
Freiheitsmonateknapp 27

Nicht eingerechnet sind die vermietete Wohnung, die sich nicht kurzfristig verkaufen lässt, und die Versicherung, deren Kündigung Nachteile haben kann. Steuern auf Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren und Kursschwankungen verringern den Wert in der Praxis.

Knapp 27 Monate klingen beruhigend, solange man sie nicht neben die anderen Zahlen legt. Mehr als zwei Jahre Spielraum sind für eine Krise viel, für einen Ausstieg aus dem Unternehmen dagegen wenig. Wer seinen Lebensstandard nach dem Ausstieg womöglich zwei Jahrzehnte und länger finanzieren will, braucht nicht Monate, sondern einen Kapitalstock, der dauerhaft trägt.

Für die Berechnung gilt dieselbe Strenge wie für die gesamte Aufstellung. Zu den Lebenshaltungskosten zählen auch Ausgaben, die heute über das Unternehmen laufen, aber privat genutzt werden, etwa Fahrzeuge, Telefon oder Versicherungen. Fallen diese weg, steigt der private Bedarf. Wer das übersieht, rechnet sich mehr Freiheitsmonate, als er hat.

Eine sinnvolle Verfeinerung betrifft laufende Erträge. Fließen unabhängig vom Unternehmen bereits regelmäßige Überschüsse, etwa aus einer vermieteten Wohnung nach Zins und Rücklagen, verringern sie den monatlichen Bedarf, den das Vermögen decken muss. Ziehen Sie diese Erträge von den Lebenshaltungskosten ab, bevor Sie teilen. Die Kennzahl zeigt dann, wie lange Ihr freies Vermögen die verbleibende Lücke schließt.

Wie unabhängig sind Sie von Ihrem Unternehmen?

Der Unabhängigkeitsgrad beantwortet das als Bestandsgröße: freies Nettovermögen geteilt durch das gesamte Nettovermögen. Im Rechenbeispiel sind das 460.000 von 3,46 Millionen Euro, also gut 13 Prozent. Der Rest hängt am Fortbestand, am Gewinn oder am Verkauf des Unternehmens. Ein steigender Unabhängigkeitsgrad zeigt, dass Vermögen tatsächlich aus dem Betrieb herauswächst.

Die Kennzahl ergänzt die Unabhängigkeitsquote, die nicht den Bestand, sondern den Ertrag betrachtet: Wie viel Ihres Lebensstandards ließe sich heute aus unabhängigem Vermögen bezahlen? Wie Sie diese Quote berechnen und lesen, zeigt der Beitrag Hohes Einkommen, kein Vermögen. Beide Zahlen zusammen beschreiben, wie weit Sie von Ihrem Unternehmen entkoppelt sind.

  1. Stichtag festlegen: am besten kurz nach dem Jahresabschluss, wenn Gewinn, Rücklagen und Steuerlast feststehen.
  2. Alle Positionen erfassen: nach der Vorlage oben, einschließlich Bürgschaften und Darlehen an die eigene Gesellschaft.
  3. Vorsichtig und nach Steuern bewerten: Marktwerte statt Hoffnungswerte, Rücklagen und Anteile nach der Steuer, die privat anfallen würde.
  4. Einordnen: jede Position als frei oder gebunden, ertragbringend oder ohne Ertrag kennzeichnen.
  5. Drei Kennzahlen bilden: freies Vermögen, Freiheitsmonate und Unabhängigkeitsgrad, dazu der Abstand des freien ertragbringenden Vermögens zum Zielvermögen.
  6. Jährlich wiederholen: Entscheidend ist nicht der einzelne Stand, sondern ob das freie Vermögen schneller wächst als das gebundene.

Die Aufstellung beschreibt, wo Sie stehen. Sie beantwortet nicht, wie Sie den Abstand schließen. Das ist die Aufgabe des Flusses: eines festen Anteils am Gewinn, der jedes Jahr aus dem Unternehmen in freies, ertragbringendes Vermögen überführt wird. Wie Sie diesen Anteil festlegen und mit festen Terminen verbindlich machen, beschreibt der Beitrag Vermögensquote und Entnahmeplan.

Häufige Fragen

Wie erstelle ich eine private Vermögensaufstellung?

Legen Sie einen Stichtag fest und listen Sie alle Werte und Schulden mit ihrem aktuellen, vorsichtig geschätzten Betrag auf: Konten, Depots, Immobilien, Versicherungen mit Rückkaufswert, Beteiligungen, Darlehen und Bürgschaften. Ziehen Sie die Schulden ab, um das Nettovermögen zu erhalten. Als Unternehmer kennzeichnen Sie zusätzlich jede Position als frei oder an das Unternehmen gebunden. Eine einfache Tabelle genügt dafür.

Zählt die selbst genutzte Immobilie zum Vermögen?

Rechtlich ja, für die Frage der Unabhängigkeit nur eingeschränkt. Das eigene Haus spart Miete, erzeugt aber kein Einkommen, und verkaufen lässt es sich nur, wenn Sie anders wohnen wollen. In der Vermögensaufstellung gehört es deshalb mit seinem Nettowert hinein, aber gesondert ausgewiesen. Für Zielvermögen, Freiheitsmonate und laufende Erträge sollte es nicht mitgerechnet werden.

Wie bewerte ich meine GmbH-Anteile in der Vermögensaufstellung?

Vorsichtig und nicht nach der eigenen Preisvorstellung. Ein grober Anhaltspunkt ist ein Vielfaches des nachhaltigen Gewinns, wie es Käufer in Ihrer Branche zahlen, abzüglich Abschlägen für eine hohe Abhängigkeit vom Inhaber. Vom Ergebnis geht beim Verkauf privat gehaltener Anteile noch Steuer ab. Für eine belastbare Zahl ist eine Bewertung durch Fachleute sinnvoll, vor allem vor Nachfolge oder Verkauf.

Wie oft sollte man seine Vermögensaufstellung aktualisieren?

Einmal im Jahr zu einem festen Stichtag, am besten nach dem Jahresabschluss. Zusätzlich immer dann, wenn sich Wesentliches ändert: ein Immobilienkauf, eine neue Gesellschaft, eine größere Ausschüttung, eine Erbschaft oder ein geplanter Unternehmensverkauf. Aussagekräftig wird die Aufstellung erst im Vergleich mehrerer Jahre, weil sich dann zeigt, ob das freie Vermögen schneller wächst als das gebundene.

Was ist der Unterschied zwischen Vermögensaufstellung und Vermögensplan?

Die Vermögensaufstellung ist eine Momentaufnahme: Sie zeigt, was Ihnen heute gehört, wie viel davon frei ist und wie viel arbeitet. Der Vermögensplan baut darauf auf. Er legt das Zielvermögen fest, ordnet Struktur und Gesellschaften, bestimmt den jährlichen Vermögensbeitrag und die Funktion jedes Vermögensbausteins. Ohne ehrliche Aufstellung fehlt dem Plan der Ausgangspunkt.

Gehören Rücklagen in der GmbH zu meinem Privatvermögen?

Nein. Rücklagen gehören der Gesellschaft, nicht Ihnen persönlich, und tragen das Risiko des Unternehmens. Privat erreichen Sie dieses Geld nur über eine Ausschüttung, die in der Regel mit rund 26,4 Prozent Abgeltungsteuer und Soli belastet wird. In der Vermögensaufstellung werden sie deshalb als gebundenes Vermögen geführt, getrennt nach dem Teil, den der Betrieb braucht, und dem Überschuss.