Geschäftsführergehalt oder Ausschüttung: Wie Gesellschafter-Geschäftsführer Gehalt, Ausschüttung und Thesaurierung sinnvoll mischen
Gesellschafter-Geschäftsführer haben mehrere Wege, ihren Gewinn zu nutzen: Gehalt, Ausschüttung und Einbehalten. Jeder kostet unterschiedlich viel Steuer und erfüllt einen anderen Zweck. Wer die Wege bewusst mischt, statt aus Gewohnheit zu entnehmen, macht aus dem Gehalt ein Werkzeug für den Vermögensaufbau.
- Von 100.000 € Gewinn bleiben als Gehalt im Spitzensteuersatz rund 55.700 € privat übrig, als private Ausschüttung rund 51.500 €, als Ausschüttung an eine Holding stehen dort rund 68.950 € zur Anlage bereit.
- Das Geschäftsführergehalt muss einem Fremdvergleich standhalten; ein unangemessen hoher Teil wird als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt.
- Ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist, hängt vor allem von Beteiligung und Stimmrechten ab: ab 50 Prozent oder mit Sperrminorität in der Regel nicht.
- Bewährt hat sich eine feste Reihenfolge: Das Gehalt deckt den privaten Bedarf, der Vermögensbeitrag fließt an die Holding, der Rest bleibt als Reserve in der GmbH.
Am Ende des Geschäftsjahres stellt sich in vielen GmbHs dieselbe Frage: Wie kommt der Gewinn zum Gesellschafter? Meist wird sie aus Gewohnheit beantwortet. Das Gehalt läuft seit Jahren in derselben Höhe, und was übrig bleibt, wird ausgeschüttet oder bleibt liegen. Dabei kostet jeder der möglichen Wege unterschiedlich viel Steuer, und jeder erfüllt eine andere Aufgabe.
Als Gesellschafter-Geschäftsführer sitzen Sie auf beiden Seiten des Tisches. Als Geschäftsführer beziehen Sie ein Gehalt, als Gesellschafter haben Sie Anspruch auf den Gewinn. Daraus ergeben sich drei Wege: Gehalt, Ausschüttung und Thesaurierung, also das Einbehalten in der Gesellschaft. Mit einer Holding kommt ein vierter hinzu, die Ausschüttung an die eigene Vermögensgesellschaft. Ob Gewinn grundsätzlich im Unternehmen bleiben oder ausgeschüttet werden sollte, behandelt der Beitrag Gewinn thesaurieren oder ausschütten. Hier geht es um die Mischung: welcher Euro welchen Weg nehmen sollte.
Gehalt oder Ausschüttung: Was ist für Gesellschafter-Geschäftsführer günstiger?
Für Geld, das Sie privat brauchen, ist ein angemessenes Gehalt in der Regel günstiger als eine Ausschüttung. Das Gehalt mindert den Gewinn der GmbH und wird nur einmal mit Ihrem persönlichen Steuersatz belastet. Eine Ausschüttung trägt zuerst rund 30 Prozent Unternehmenssteuer und danach Abgeltungsteuer, zusammen rund 48 Prozent. Für Kapital, das Sie privat nicht brauchen, ist die Holding der günstigste Weg.
| Weg | Steuer in der GmbH | Steuer danach | Verfügbar | Wo das Geld ankommt |
|---|---|---|---|---|
| Gehalt, Spitzensteuersatz 42 % plus Soli | keine, das Gehalt ist Betriebsausgabe | rund 44.300 € | rund 55.700 € | Privat, frei verfügbar |
| Gehalt, Reichensteuersatz 45 % plus Soli | keine | rund 47.500 € | rund 52.500 € | Privat, frei verfügbar |
| Ausschüttung an Sie privat | rund 30.000 € | rund 18.500 € (26,375 %) | rund 51.500 € | Privat, frei verfügbar |
| Ausschüttung an Ihre Holding | rund 30.000 € | rund 1.050 € (effektiv rund 1,5 %) | rund 68.950 € | In der Holding, zur Anlage |
| Thesaurierung in der GmbH | rund 30.000 € | keine | rund 70.000 € | In der operativen GmbH, im Geschäftsrisiko |
Die Tabelle rechnet mit Grenzsteuersätzen, also mit der Belastung auf die oberen Teile eines hohen Einkommens, ohne Kirchensteuer und ohne Sozialabgaben. Sie zeigt zweierlei. Erstens ist die private Ausschüttung in dieser vereinfachten Rechnung der teuerste Weg ins Privatvermögen, sogar etwas teurer als ein Gehalt im Reichensteuersatz. Zweitens gibt es keinen Weg, auf dem Geld zugleich günstig und privat ankommt. Günstig ist nur die Holding, und dort bleibt das Kapital in der Struktur, bis Sie es später an sich ausschütten. Dann fällt die Abgeltungsteuer an. Der Vorteil ist ein Aufschub mit Zinseszins, keine Steuerfreiheit.
Bei niedrigeren Gehältern verschiebt sich das Bild weiter zugunsten des Gehalts, weil die ersten Einkommensteile deutlich unter 42 Prozent besteuert werden. Wer sich gar kein Gehalt zahlt und ausschließlich von Ausschüttungen lebt, lässt den Grundfreibetrag und die niedrigen Progressionsstufen in der Regel ungenutzt. Umgekehrt gilt: Gehalt, das über den privaten Bedarf hinausgeht, wird zum Spitzensatz versteuert und anschließend privat angelegt. Über die Holding stünden von denselben 100.000 € rund 13.250 € mehr zur Anlage bereit.
Wie hoch darf das Geschäftsführergehalt sein?
Das Gehalt muss angemessen sein, also dem entsprechen, was ein fremder Geschäftsführer für dieselbe Aufgabe in einem vergleichbaren Unternehmen bekäme. Maßstäbe sind Größe, Ertragslage, Branche und Umfang der Tätigkeit. Was darüber hinausgeht, behandelt das Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung: Der Betrag wird dem Gewinn der GmbH wieder zugerechnet und bei Ihnen als Kapitalertrag besteuert.
Die Folge ist teurer, als sie klingt. Der Steuervorteil, den das überhöhte Gehalt in der GmbH gebracht hätte, entfällt rückwirkend, häufig erst Jahre später nach einer Betriebsprüfung. Für die Angemessenheit gibt es keine feste Obergrenze, wohl aber Vergleichswerte aus Gehaltsstudien, mit denen Steuerberater arbeiten. Betrachtet wird die Gesamtvergütung: Festgehalt, Tantieme, Dienstwagen, Pensionszusage und sonstige Leistungen zusammen.
Daneben zählt die Form. Bei beherrschenden Gesellschaftern verlangt die Finanzverwaltung, dass Vereinbarungen im Voraus klar und eindeutig getroffen und tatsächlich so durchgeführt werden. Schriftform ist dafür dringend zu empfehlen. Eine Gehaltserhöhung oder Tantieme, die erst nach Ablauf des Jahres für dieses Jahr beschlossen wird, hält diesem Maßstab in der Regel nicht stand.
Ein unterschätzter Punkt: Angemessenheit ist keine Untergrenze. Das Finanzamt beanstandet ein zu hohes Gehalt, ein niedriges in der Regel nicht. Sie haben also nach unten einen Spielraum, den Sie bewusst nutzen können, etwa in Jahren hoher Investitionen oder wenn ein größerer Teil des Gewinns in die Holding fließen soll.
Wann ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig?
Das hängt vor allem von Ihrer Beteiligung und Ihren Stimmrechten ab. Wer mindestens 50 Prozent hält oder über eine echte Sperrminorität Beschlüsse der Gesellschafter verhindern kann, gilt in der Regel als selbstständig und ist nicht sozialversicherungspflichtig. Minderheitsgesellschafter ohne solche Rechte sind meist abhängig beschäftigt. Verbindlich klärt das ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.
Für die Mischung aus Gehalt und Ausschüttung ist der Status eine wesentliche Größe. Ist das Gehalt sozialversicherungspflichtig, fallen bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an. Der Kostenvorteil des Gehalts gegenüber der Ausschüttung schrumpft dann, vor allem bei mittleren Gehältern. Dafür erwerben Sie Ansprüche in der gesetzlichen Rente, die einem nicht versicherungspflichtigen Geschäftsführer vollständig fehlen.
Wer nicht versicherungspflichtig ist, muss diese Lücke selbst schließen. Die gesetzliche Rente fällt als Baustein weg, und damit wächst der Betrag, den das eigene Vermögen später tragen muss. Wie sich dieser Betrag aus dem gewünschten Einkommen ableitet, zeigt der Beitrag Zielvermögen berechnen. In der Beispielrechnung sind es rund 3,2 Mio. € für 10.000 € netto im Monat, aufgebaut über 15 Jahre mit einem Vermögensbeitrag von rund 127.000 € im Jahr.
Ändert sich die Beteiligung, kann sich auch der Status ändern. Das betrifft den Einstieg eines Partners, eine Übertragung von Anteilen an Kinder oder den Umbau mit einer Holding, nach dem Sie Ihre Anteile nur noch mittelbar halten. Lassen Sie den Status nach solchen Schritten neu prüfen, statt sich auf eine Einschätzung aus der Gründungszeit zu verlassen.
Wie teilt man den Gewinn zwischen Gehalt, Holding und Rücklage auf?
Bewährt hat sich eine feste Reihenfolge. Zuerst wird das Gehalt so bemessen, dass es Ihren privaten Bedarf deckt und angemessen bleibt. Dann wird der jährliche Vermögensbeitrag festgelegt, der an die Holding fließt. Was danach bleibt, verbleibt als Reserve und Investitionsbudget in der GmbH. Private Ausschüttungen sind die Ausnahme für besondere Fälle, nicht die Regel.
Der Kern dieser Reihenfolge ist ein Perspektivwechsel. Das Gehalt ist nicht mehr der Betrag, der sich über die Jahre eingespielt hat, sondern ein Werkzeug mit einer klaren Aufgabe: den Lebensstandard zu tragen, und zwar zu der niedrigsten Steuerbelastung, die der private Bedarf zulässt. Was Sie privat nicht brauchen, hat auf Ihrem Gehaltskonto nichts zu suchen. Es gehört auf die Ebene, auf der es mit der geringsten Reibung zu Vermögen wird.
Den privaten Bedarf ermitteln Sie aus vier Posten: laufender Lebensstandard, private Fixkosten wie Wohnen und Versicherungen, eine private Reserve und Beiträge zur eigenen Vorsorge, soweit Sie diese privat zahlen. Aus diesem Nettobedarf ergibt sich rückwärts das Bruttogehalt. Liegt das Ergebnis über dem, was angemessen wäre, ist das ein Signal. Dann trägt das Unternehmen Ihren Lebensstandard nur mithilfe privater Ausschüttungen, und der Vermögensaufbau gerät unter Druck, bevor er begonnen hat.
Vereinfachtes Beispiel ohne Kirchensteuer, Sozialabgaben und Kosten der Holding, Gewerbesteuer mit mittlerem Hebesatz. Für die volle Begünstigung muss die Holding bei der Gewerbesteuer schon zu Beginn des Jahres mindestens 15 % halten. Das Beispiel zeigt die Mechanik, nicht Ihren Einzelfall.
Der Unterschied zwischen beiden Wegen liegt in diesem Beispiel bei rund 27.400 € investierbarem Kapital pro Jahr. Über 15 Jahre summiert er sich auf rund 410.000 €, noch bevor dieses Kapital eine einzige Rendite erzielt hat. Fließt das Geld später aus der Holding zu Ihnen, wird die Abgeltungsteuer nachgeholt. Bis dahin arbeitet sie für Sie. Wann sich die zusätzliche Gesellschaft dafür lohnt, ordnet der Beitrag Ab wann lohnt sich eine Holding? ein.
Wie hoch der Vermögensbeitrag sein sollte und wie er über das Jahr verteilt wird, ist eine eigene Planungsaufgabe. Sie entscheidet auch darüber, ob die Aufteilung jedes Jahr gleich bleibt oder je nach Ertragslage nachjustiert wird. Wie Sie diesen Anteil als Kennzahl führen und mit festen Terminen absichern, beschreibt der Beitrag Vermögensquote und Entnahmeplan.
Ihr Gehalt hat eine Aufgabe: Ihr Leben zu finanzieren. Für Ihr Vermögen gibt es einen günstigeren Weg.
Welche Fehler machen Gesellschafter-Geschäftsführer bei Gehalt und Ausschüttung?
Die häufigsten Fehler sind ein Gehalt, das seit Jahren nicht überprüft wurde, ein Gehalt weit über dem privaten Bedarf und eine spontane private Ausschüttung zum Jahresende. Dazu kommen rückwirkende Gehaltsänderungen, ein ungeklärter Sozialversicherungsstatus und eine Holding, an die nie ausgeschüttet wird. Jeder dieser Fehler kostet jedes Jahr Geld, ohne aufzufallen.
- Gehalt aus Gewohnheit: Die Höhe stammt aus der Gründungszeit und wurde nie an Bedarf, Gewinn und Angemessenheit angepasst.
- Gehalt über Bedarf: Was Sie privat nur ansparen, bringen Sie zum Spitzensteuersatz ins Privatvermögen, statt es über die Holding mit deutlich geringerer Belastung anzulegen.
- Ausschüttung als Restgröße: Am Jahresende wird privat ausgeschüttet, was auf dem Konto liegt, mit rund 48 Prozent Gesamtbelastung, obwohl das Geld anschließend nur angelegt wird.
- Rückwirkende Änderungen: Eine Tantieme oder Gehaltserhöhung, die erst nach Ablauf des Jahres beschlossen wird, gilt bei beherrschenden Gesellschaftern in der Regel als verdeckte Gewinnausschüttung.
- Status nie geprüft: Sozialabgaben werden gezahlt oder nicht gezahlt, ohne dass je ein Statusfeststellungsverfahren stattgefunden hat.
- Kein Gehalt, nur Ausschüttungen: Grundfreibetrag und niedrige Progressionsstufen bleiben ungenutzt, und jeder private Euro trägt die volle Doppelbelastung.
In der Arbeit mit meinen Mandanten zeigt sich dabei ein wiederkehrendes Muster. Die einzelnen Entscheidungen sind jeweils vertretbar, und der Steuerberater bildet sie korrekt ab. Was fehlt, ist die vorgelagerte Frage, wohin der Gewinn eigentlich fließen soll. Wer seine Vergütung nur als Steuerthema betrachtet, optimiert Prozentpunkte. Wer sie als Teil seines Vermögensplans betrachtet, verändert Größenordnungen. Warum zwischen beiden Sichtweisen über die Jahre große Beträge liegen, zeigt der Beitrag Steuerstrategie als teuerster Fehler im Vermögensaufbau.
Was ändert sich, wenn Sie die Geschäftsführung abgeben?
Mit der Geschäftsführung endet in der Regel auch das Gehalt. Ihr Einkommen aus dem Unternehmen besteht dann nur noch aus Ausschüttungen, und die sind mit rund 48 Prozent belastet, wenn sie privat ankommen. Wer diesen Übergang nicht vorbereitet, verliert in der späteren Phase genau den Vorteil, den das Gehalt während der Aufbauphase hatte.
Deshalb gehört der Rückzug aus der operativen Rolle schon heute in die Planung. Solange Sie Geschäftsführer sind, trägt das Gehalt den Lebensstandard. Später müssen Erträge aus dem aufgebauten Vermögen diese Aufgabe übernehmen. Liegt dieses Vermögen in einer Holding, entscheiden Sie selbst, wann und in welcher Höhe Sie es an sich ausschütten, und können die Beträge über Jahre verteilen. Wie der Rückzug gelingt, ohne die Gesellschafterrolle aufzugeben, behandelt der Beitrag Geschäftsführung abgeben, Gesellschafter bleiben.
Für die Praxis ergibt sich daraus eine einfache Regel. Legen Sie Gehalt, Vermögensbeitrag und Reserve gemeinsam fest, bevor das Geschäftsjahr beginnt, und prüfen Sie die Aufteilung einmal im Jahr. Ändern sich Gewinn, Beteiligung oder privater Bedarf, wird nachjustiert, und zwar für die Zukunft. Rückwirkend lässt sich bei einer GmbH wenig korrigieren, im Voraus fast alles gestalten.
Häufige Fragen
Ist eine Ausschüttung an meine Holding steuerfrei?
Weitgehend. Hält die Holding mindestens 10 Prozent an der operativen GmbH, bleiben Ausschüttungen dort zu 95 Prozent steuerfrei, effektiv fallen rund 1,5 Prozent an. Für die Gewerbesteuer muss die Beteiligung zu Beginn des Jahres mindestens 15 Prozent betragen. Steuerfrei ist das Geld damit nur innerhalb der Struktur. Schüttet die Holding später an Sie privat aus, fällt dort die Abgeltungsteuer an.
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung beim Geschäftsführergehalt?
Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn die GmbH ihrem Gesellschafter einen Vorteil gewährt, den sie einem Fremden nicht gewähren würde. Beim Gehalt betrifft das vor allem den unangemessen hohen Teil sowie Zahlungen ohne klare Vereinbarung im Voraus. Der Betrag wird dem Gewinn der GmbH hinzugerechnet und bei Ihnen als Kapitalertrag statt als Arbeitslohn besteuert.
Kann ich als Gesellschafter-Geschäftsführer eine Tantieme vereinbaren?
Ja, eine gewinnabhängige Tantieme ist üblich. Sie muss im Voraus klar vereinbart sein, also vor Beginn des Zeitraums, für den sie gezahlt wird, und sie zählt bei der Prüfung der Angemessenheit zur Gesamtvergütung. Eine Tantieme, die erst nach Ablauf des Jahres beschlossen wird, behandelt das Finanzamt bei beherrschenden Gesellschaftern in der Regel als verdeckte Gewinnausschüttung.
Wann lohnt sich das Teileinkünfteverfahren bei Ausschüttungen?
Auf Antrag können Gesellschafter mit mindestens 25 Prozent Beteiligung, oder mit mindestens 1 Prozent bei beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft, statt der Abgeltungsteuer das Teileinkünfteverfahren wählen. Dann werden 60 Prozent der Ausschüttung mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Ob das günstiger ist, hängt von Ihrem Steuersatz und von Kosten im Zusammenhang mit der Beteiligung ab und sollte vorab berechnet werden.
Muss ich mir als Gesellschafter-Geschäftsführer ein Gehalt zahlen?
Eine allgemeine Pflicht dazu gibt es nicht. Ein Verzicht ist steuerlich aber selten sinnvoll. Ohne Gehalt bleiben Grundfreibetrag und niedrige Progressionsstufen ungenutzt, und jeder Euro, den Sie privat brauchen, kommt über die teurere Ausschüttung zu Ihnen. Hinzu kommt, dass ein angemessenes Gehalt Ihre Arbeit sichtbar vergütet. Das schafft Klarheit, wenn später Partner einsteigen oder Sie die Geschäftsführung abgeben.
Darf ich mein Geschäftsführergehalt während des Jahres ändern?
Ja, mit Wirkung für die Zukunft. Erforderlich sind eine klare Änderung des Anstellungsvertrags und in der Regel ein Gesellschafterbeschluss, beides vor dem Zeitraum, für den das neue Gehalt gilt. Rückwirkende Erhöhungen erkennt das Finanzamt bei beherrschenden Gesellschaftern in der Regel nicht an. Häufige Anpassungen ohne sachlichen Anlass können zudem die Ernsthaftigkeit der Vereinbarung infrage stellen.


