Alte Lebens- und Rentenversicherungen prüfen: Wie Unternehmer Altverträge bewerten, bevor sie über Kündigung oder Fortführung entscheiden
In fast jeder Vermögensaufstellung taucht ein Vertrag auf, den seit Jahren niemand angesehen hat: eine Kapitallebensversicherung, eine private Rente, eine Basisrente oder eine Direktversicherung über die eigene GmbH. Ihn reflexhaft weiterlaufen zu lassen, ist ebenso riskant wie ihn reflexhaft zu kündigen. Entscheidend ist, welche Aufgabe er heute noch erfüllt.
- Kapitallebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind bei mindestens 12 Jahren Laufzeit, 5 Jahren Beitragszahlung und ausreichendem Todesfallschutz in der Regel steuerfrei.
- Bei Verträgen ab 2005 wird nach 12 Jahren Laufzeit und ab dem 60. Lebensjahr (Abschluss ab 2012: 62.) nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, sonst der volle Ertrag mit Abgeltungsteuer.
- Zwischen Weiterführen und Kündigen liegen mindestens vier Wege: Beiträge senken, beitragsfrei stellen, beleihen oder den Vertrag am Zweitmarkt verkaufen.
- Eine Basisrente lässt sich nicht kündigen, nur beitragsfrei stellen; die Prüfung betrifft deshalb vor allem die Frage, ob weitere Beiträge in Ihr Gesamtsystem passen.
Der Vertrag stammt aus einer anderen Lebensphase. Abgeschlossen vor fünfzehn oder fünfundzwanzig Jahren, als das Unternehmen noch klein war oder es noch gar nicht gab. Der Beitrag läuft per Lastschrift, einmal im Jahr kommt eine Standmitteilung, die selten jemand vollständig liest. In der Bestandsaufnahme mit Unternehmern ist das einer der häufigsten Befunde.
Das Problem ist nicht der Vertrag selbst. Das Problem ist, dass niemand geprüft hat, ob er in die heutige Vermögensstrategie noch hineinpasst. In der Praxis begegnen mir dabei zwei gegensätzliche Reaktionen. Die einen lassen alles weiterlaufen, weil es nun einmal so eingerichtet ist. Die anderen wollen kündigen, sobald sie sehen, dass der Rückkaufswert unter den eingezahlten Beiträgen liegt. Beide Reaktionen entscheiden über einen Vertrag, ohne seine Funktion zu kennen.
Dieser Beitrag gibt keine Empfehlung für oder gegen einzelne Verträge oder Anbieter. Er zeigt, nach welchen Kriterien sich ein Altvertrag einordnen lässt, welche steuerlichen Regeln je nach Abschlussjahr gelten und welche Möglichkeiten es zwischen Weiterführen und Kündigen gibt.
Warum sollten Unternehmer alte Versicherungsverträge prüfen?
Weil sich seit dem Abschluss meist fast alles verändert hat: Einkommen, Rechtsform, Familie, Steuersatz und Vermögensziele. Ein Vertrag, der damals sinnvoll war, kann heute eine wichtige Aufgabe erfüllen, überflüssig geworden sein oder Kapital binden, das an anderer Stelle mehr leisten würde. Das zeigt nur eine Prüfung, kein Bauchgefühl.
Hinzu kommt, dass Versicherungsverträge in der Vermögensaufstellung schwer greifbar sind. Ein Depot hat einen Tageswert, eine Immobilie einen ungefähren Marktpreis. Bei einer Lebensversicherung gibt es dagegen mehrere Werte nebeneinander: die eingezahlten Beiträge, den Rückkaufswert, die beitragsfreie Leistung, die Garantieleistung bei Ablauf und die prognostizierte Ablaufleistung. Wer seine Vermögensaufstellung als Unternehmer ehrlich erstellt, muss klären, welcher dieser Werte für seine Planung zählt.
Ein zweiter Grund liegt in der Wirkung der Kosten. Bei vielen Verträgen werden die Abschlusskosten in den ersten Jahren verrechnet. Deshalb liegt der Rückkaufswert anfangs oft deutlich unter der Summe der Beiträge. Wer das erst im Kündigungsfall bemerkt, entscheidet unter dem Eindruck eines Verlusts, der zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden ist und durch die Kündigung nicht kleiner wird.
Ältere Verträge haben umgekehrt oft Eigenschaften, die heute so nicht mehr angeboten werden: einen höheren Garantiezins, die Steuerfreiheit von Altverträgen oder einen Todesfallschutz, der ohne neue Gesundheitsprüfung besteht. Genau diese Eigenschaften gehen mit einer vorschnellen Kündigung verloren und lassen sich später nicht zurückholen.
Welche Aufgabe erfüllt ein Altvertrag heute noch?
Ein Versicherungsvertrag kann bis zu vier Aufgaben erfüllen: Kapitalaufbau, Schutz der Familie oder eines Kreditgebers im Todesfall, Absicherung der Arbeitskraft über eine Zusatzversicherung und ein lebenslanges Einkommen. Für jede Aufgabe ist zu klären, ob sie heute noch gebraucht wird und ob der Vertrag sie zu vertretbaren Kosten besser erfüllt als andere Bausteine.
Der Kapitalaufbau ist meist die Aufgabe, an der ein Altvertrag gemessen wird, aber selten die einzige. Bei klassischen Verträgen legen Versicherer einen großen Teil der Beiträge in festverzinsliche Anlagen an. Das stabilisiert die Garantien und begrenzt zugleich die Renditechance. Ob das zu Ihrer Strategie passt, hängt davon ab, welche Rolle der Vertrag im Gesamtvermögen spielt: als sicherer Baustein neben einem schwankungsreichen Depot kann er eine andere Bewertung verdienen als als einziger Vorsorgebaustein.
- Todesfallschutz: Wer wäre auf die Summe angewiesen, Familie, Mitgesellschafter oder eine Bank? Ist der Vertrag als Kreditsicherheit abgetreten?
- Zusatzversicherungen: Hängt eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung am Vertrag, die mit einer Kündigung oder Beitragsfreistellung entfallen oder sinken würde?
- Bezugsrecht: Wer erhält das Geld im Todesfall, und passt das noch zur heutigen Familiensituation?
- Flexibilität: Wann und in welcher Form ist das Kapital verfügbar, als Einmalbetrag, als Rente oder gar nicht vorzeitig?
- Kosten und Garantien: Wie hoch sind die laufenden Kosten, und welcher Garantiezins gilt für den Vertrag?
Der Todesfallschutz und die Berufsunfähigkeit verdienen besondere Aufmerksamkeit. Wer diesen Schutz später doch braucht, muss ihn in höherem Alter und mit neuer Gesundheitsprüfung neu abschließen, wenn das überhaupt noch möglich ist. Welche persönlichen Risiken Unternehmer grundsätzlich absichern sollten, ordnet der Beitrag Risiken absichern als Unternehmer ein.
Auch das Bezugsrecht wird oft übersehen. Es bestimmt im Todesfall, wer die Leistung erhält, unabhängig vom Testament. Je nachdem, wer Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigter ist, kann zudem Erbschaftsteuer anfallen. Diese Frage gehört deshalb in die Generationenplanung und nicht nur in die Versicherungsakte.
Wie werden Lebensversicherungen bei der Auszahlung besteuert?
Das hängt vor allem vom Abschlussjahr ab. Kapitallebensversicherungen von vor 2005 sind unter bestimmten Voraussetzungen in der Regel steuerfrei. Bei Verträgen ab 2005 wird nach 12 Jahren Laufzeit und ab dem 60. oder 62. Lebensjahr nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Sonst gilt Abgeltungsteuer auf den vollen Ertrag.
| Vertrag | Voraussetzung | Besteuerung des Ertrags |
|---|---|---|
| Kapitallebensversicherung, Abschluss vor 2005 | Mindestens 12 Jahre Laufzeit, 5 Jahre Beitragszahlung, ausreichender Todesfallschutz | In der Regel steuerfrei |
| Abschluss 2005 bis 2011 | Auszahlung nach 12 Jahren Laufzeit und nach dem 60. Lebensjahr | Die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz |
| Abschluss ab 2012 | Auszahlung nach 12 Jahren Laufzeit und nach dem 62. Lebensjahr | Die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz |
| Abschluss ab 2005, Voraussetzungen nicht erfüllt | Zum Beispiel Kündigung vor Ablauf von 12 Jahren | Abgeltungsteuer auf den vollen Ertrag |
| Basisrente (Rürup) | Auszahlung nur als lebenslange Rente | Die Rente wird nachgelagert besteuert |
Als Ertrag gilt bei Verträgen ab 2005 grundsätzlich die Auszahlung abzüglich der eingezahlten Beiträge. Wird eine private Rentenversicherung nicht als Kapital, sondern als lebenslange Rente ausgezahlt, gelten eigene Regeln, bei denen nur ein Teil der Rente steuerpflichtig ist. Für fondsgebundene Verträge gibt es weitere Besonderheiten. Bei Altverträgen von vor 2005 entscheidet die Einhaltung der Voraussetzungen: Wer vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigt, riskiert, dass die Erträge steuerpflichtig werden.
Vereinfachtes Beispiel ohne Kirchensteuer und ohne Sparerpauschbetrag. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz im Ruhestand niedriger, wird der Unterschied größer. Das Beispiel zeigt die Mechanik und ersetzt keine Prüfung des konkreten Vertrags.
Die Rechnung zeigt zweierlei. Bei einem Altvertrag von vor 2005 kann eine Kündigung kurz vor dem Ablauf der Fristen eine Steuerfreiheit kosten, die sich nicht wiederholen lässt. Bei Verträgen ab 2005 ist der steuerliche Abstand zwischen Durchhalten und vorzeitigem Ausstieg bei hohem Steuersatz dagegen überschaubar. Dort entscheiden eher Garantien, Kosten und die Frage, was das Kapital an anderer Stelle leisten würde.
Was gilt für Basisrente und betriebliche Altersvorsorge?
Eine Basisrente ist weder kündbar noch beleihbar und nicht frei vererbbar; sie zahlt nur eine lebenslange Rente, die nachgelagert besteuert wird. Geprüft wird deshalb vor allem, ob weitere Beiträge sinnvoll sind. Betriebliche Verträge folgen eigenen arbeits- und steuerrechtlichen Regeln; beim Gesellschafter-Geschäftsführer kommen Fragen der Angemessenheit und der Unternehmensnachfolge hinzu.
Bei der Basisrente sind die Beiträge bis zu einem jährlich angepassten Höchstbetrag als Sonderausgaben abziehbar. Das ist ein echter Vorteil, solange der heutige Steuersatz hoch ist. Der Preis ist die vollständige Bindung: Das Kapital steht nur als monatliche Rente zur Verfügung, ein Kapitalwahlrecht gibt es nicht. Wer bereits einen Vertrag hat, kann ihn ruhen lassen und muss entscheiden, ob er weitere Beiträge in einen Baustein lenken will, der im Gesamtsystem keine Flexibilität bietet. Für manche Unternehmer passt das, für andere nicht.
Beim Gesellschafter-Geschäftsführer ist die betriebliche Altersvorsorge häufig über die eigene GmbH organisiert, etwa als Direktversicherung oder als Pensionszusage. Eine Pensionszusage steht als Rückstellung in der Bilanz der Gesellschaft. Die Finanzverwaltung prüft solche Zusagen bei beherrschenden Gesellschaftern besonders genau; ein nicht angemessener Teil kann als verdeckte Gewinnausschüttung gelten. Wie sich Gehalt, Versorgung und Ausschüttung sinnvoll ergänzen, behandelt der Beitrag Geschäftsführergehalt oder Ausschüttung.
Spätestens bei einem Verkauf oder einer Übergabe wird eine Pensionszusage zur Strukturfrage. Käufer übernehmen Versorgungsverpflichtungen ungern, weil sie die Bilanz über Jahrzehnte belasten. Ob die Zusage ausgelagert, abgefunden oder angepasst wird, hat jeweils eigene steuerliche Folgen, die lange vor dem Verkauf geklärt sein sollten. Warum solche Punkte den Preis beeinflussen, zeigt der Beitrag zur Exit-Strategie und zum Unternehmenswert.
Welche Alternativen gibt es zur Kündigung?
Zwischen Weiterführen und Kündigen liegen mehrere Wege: die Beiträge senken, den Vertrag beitragsfrei stellen, ihn beleihen oder ihn an einen Ankäufer am Zweitmarkt verkaufen. Jeder Weg hat andere Folgen für Garantien, Todesfallschutz, Zusatzversicherungen und Steuern. Welcher passt, ergibt sich aus der Funktion des Vertrags und den Zahlen des Versicherers.
| Möglichkeit | Was geschieht | Worauf zu achten ist |
|---|---|---|
| Unverändert weiterführen | Beiträge, Garantien und Schutz bleiben bestehen | Kosten und erwartete Rendite gegen die Funktion im Gesamtsystem abwägen |
| Beiträge senken | Der Vertrag läuft mit geringerem Beitrag weiter | Mindestbeiträge, Auswirkung auf Garantie- und Todesfallleistung |
| Beitragsfrei stellen | Keine weiteren Beiträge, der Vertrag bleibt mit reduzierter Leistung bestehen | Todesfallschutz und Zusatzversicherungen sinken oder entfallen, Kosten fallen teils weiter an |
| Beleihen (Policendarlehen) | Liquidität ohne Auflösung des Vertrags | Darlehenszinsen; bei der Basisrente nicht möglich |
| Verkauf am Zweitmarkt | Ein Ankäufer übernimmt den Vertrag und führt ihn fort | Nicht für jeden Vertrag möglich, Erlös kann über dem Rückkaufswert liegen, Todesfallschutz geht über, Steuerfolgen vorab klären |
| Kündigung | Der Rückkaufswert wird ausgezahlt | Garantien, Steuervorteile und Schutz enden endgültig; bei der Basisrente ausgeschlossen |
Die Tabelle ersetzt keine Einzelfallprüfung, aber sie verändert die Frage. Statt zu fragen, ob ein Vertrag gut oder schlecht ist, fragen Sie, welche seiner Eigenschaften Sie behalten wollen und welche nicht. Ein Vertrag mit hohem Garantiezins und eingebauter Berufsunfähigkeitsabsicherung verlangt eine andere Antwort als ein junger Vertrag mit hohen Kosten, dessen einzige Aufgabe der Kapitalaufbau ist.
Ein Altvertrag ist weder gut noch schlecht. Er hat eine Aufgabe in Ihrem System, oder er hat keine mehr. Erst wenn diese Frage beantwortet ist, lohnt der Blick auf den Rückkaufswert.
Wird ein Vertrag tatsächlich beendet oder ruhend gestellt, beginnt die zweite Hälfte der Entscheidung: Wohin fließen künftig die freien Beiträge und gegebenenfalls das ausgezahlte Kapital? Ohne Antwort darauf wird aus einer Vertragsentscheidung schnell eine Lücke. Wie neues Kapital einer Schicht und einer Ebene zugeordnet wird, beschreibt der Beitrag zur Anlagestrategie für Unternehmer.
Wie gehen Sie bei der Prüfung Schritt für Schritt vor?
Zuerst tragen Sie alle Verträge mit Abschlussdatum, Laufzeit und letzter Standmitteilung zusammen. Dann benennen Sie für jeden seine Aufgabe, prüfen Abtretungen, Bezugsrechte und Zusatzversicherungen, klären den Steuerstatus und fordern aktuelle Werte an. Erst danach vergleichen Sie die Möglichkeiten und stimmen die Entscheidung mit Ihrer Steuer- und Fachberatung ab.
- Verträge sammeln: Police, Versicherungsbedingungen, letzte Standmitteilung, Abschlussdatum, Beginn, Laufzeit, Beitrag und bisher gezahlte Beiträge.
- Aufgabe benennen: Kapitalaufbau, Todesfallschutz, Arbeitskraftabsicherung, lebenslange Rente oder Steuervorteil.
- Bindungen prüfen: Abtretung an eine Bank, Bezugsrecht, Zusatzversicherungen, betriebliche Zusagen.
- Steuerstatus klären: Abschluss vor oder ab 2005, ab 2012, Mindestlaufzeit, Alter bei Auszahlung.
- Zahlen anfordern: aktueller Rückkaufswert, beitragsfreie Leistung, Garantieleistung und prognostizierte Ablaufleistung, laufende Kosten.
- Möglichkeiten vergleichen: Weiterführen, Beiträge senken, beitragsfrei stellen, beleihen, verkaufen oder kündigen, jeweils mit den Folgen für Schutz und Steuer.
- Entscheiden und einordnen: mit Steuerberatung und fachkundiger Versicherungsberatung abstimmen und festlegen, welche Aufgabe die frei werdenden Mittel übernehmen.
Für den fünften Schritt gibt es eine einfache Hilfsrechnung. Stellen Sie die Beiträge, die bis zum Ablauf noch zu zahlen wären, der zusätzlichen Leistung gegenüber, die sie bewirken. Diese ergibt sich grob aus der Differenz zwischen der Ablaufleistung bei Weiterzahlung und der Leistung bei sofortiger Beitragsfreistellung. Daraus lässt sich ablesen, mit welcher Verzinsung die künftigen Beiträge im Vertrag arbeiten, und zwar getrennt nach dem Teil, den der Versicherer zusagt, und dem Teil, der nur prognostiziert ist. Diese Größe ist aussagekräftiger als der Vergleich von Rückkaufswert und eingezahlten Beiträgen, weil sie nach vorn schaut. Vergangene Kosten sind bezahlt; zu entscheiden ist nur über das Geld, das noch nicht eingezahlt wurde.
Diese Reihenfolge entspricht der Logik, mit der ein gesamtes Vermögen bewertet wird: erst die Wahrheit über den Bestand, dann die Einordnung, dann die Entscheidung. Wie die Prüfung bestehender Verträge in die übrigen Schritte eingebettet ist, zeigt der Vermögensplan für Unternehmer. Ein Altvertrag ist dort weder Altlast noch Tabu, sondern ein Baustein, der seinen Platz begründen muss wie jeder andere.
Häufige Fragen
Ist eine Lebensversicherung von vor 2005 steuerfrei?
In der Regel ja, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: mindestens 12 Jahre Vertragslaufzeit, mindestens 5 Jahre laufende Beitragszahlung und ein ausreichender Todesfallschutz. Dann bleibt die Kapitalauszahlung einschließlich der Erträge steuerfrei. Wird der Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt oder sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, können die Erträge steuerpflichtig werden. Den Status sollte der Versicherer schriftlich bestätigen.
Lohnt es sich, eine alte Lebensversicherung zu kündigen?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Eine Kündigung beendet Garantien, Steuervorteile und Schutz endgültig, während der Rückkaufswert gerade bei jüngeren Verträgen oft unter den Beiträgen liegt. Bevor Sie kündigen, sollten Funktion, Steuerstatus, Garantiezins und Alternativen wie Beitragsfreistellung oder Verkauf geprüft werden. Lassen Sie die Entscheidung im Einzelfall fachkundig prüfen.
Was bedeutet es, eine Versicherung beitragsfrei zu stellen?
Sie zahlen keine weiteren Beiträge, der Vertrag bleibt aber bestehen. Das bisher angesparte Kapital wird weiter verzinst, die vereinbarten Leistungen sinken entsprechend. Todesfallschutz und Zusatzversicherungen, etwa eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, können reduziert werden oder entfallen. Laufende Verwaltungskosten fallen teilweise weiter an. Ob und zu welchen Bedingungen der Vertrag später wieder aufgenommen werden kann, regeln die Vertragsbedingungen.
Kann man eine Rürup-Rente kündigen?
Nein. Eine Basisrente ist nicht kündbar, nicht beleihbar und nicht frei vererbbar. Sie können den Vertrag aber beitragsfrei stellen; das angesparte Kapital bleibt dann erhalten und wird später als lebenslange Rente ausgezahlt, die nachgelagert besteuert wird. Die eigentliche Entscheidung betrifft deshalb die Frage, ob weitere Beiträge in diesen gebundenen Baustein fließen sollen.
Kann ich meine Lebensversicherung verkaufen statt kündigen?
Für manche Kapitallebensversicherungen gibt es Ankäufer am sogenannten Zweitmarkt. Sie übernehmen den Vertrag, führen ihn fort und zahlen einen Kaufpreis, der über dem Rückkaufswert liegen kann. Nicht jeder Vertrag wird angekauft, und mit dem Verkauf geht auch der Todesfallschutz auf den Käufer über. Steuerliche Folgen und die Angebote sollten Sie vorab vergleichen.
Was passiert mit der Pensionszusage beim Verkauf der GmbH?
Die Zusage steht als Verpflichtung in der Bilanz der Gesellschaft und wird bei einem Verkauf fast immer zum Verhandlungspunkt, weil Käufer langfristige Versorgungslasten ungern übernehmen. Möglich sind unter anderem eine Auslagerung, eine Abfindung oder eine Anpassung der Zusage. Jede Variante hat eigene steuerliche Folgen. Sie sollten deshalb Jahre vor einem geplanten Verkauf geprüft werden.


